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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage (SBU) - 2021/487

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Betriebs- und Straßenbauausschuss wählt aus seiner Mitte eine/n Ausschussvorsitzende/n

 

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Sachverhalt

 

 

Sachlage:

 

Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 18.11.2021 die Fachausschüsse gebildet und deren Vorsitzende bestimmt. Gemäß § 22 der Geschäftsordnung des Kreistages werden die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der/des Ausschussvorsitzenden durch die Ausschüsse aus der Mitte der dem Ausschuss angehörenden Kreistagsabgeordneten gewählt.

 

Für die Wahl gilt § 67 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKomVG).

Gewählt wird danach schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Mitglieds der Vertretung ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung gestimmt hat. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Das Los zieht die oder der Vorsitzende der Vertretung.

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Finanz. Auswirkung

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Beschlüsse

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14.12.2021 - Betriebs- und Straßenbauausschuss

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