Beschlussvorlage - 2021/357
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine wesentlichen Auswirkungen
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Katharina von Wietersheim-Böke
- Verantwortlich:
- von Wietersheim, Katharina
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
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Beratung
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08.12.2021
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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21.12.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2017 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.
- Der erzielte Jahresüberschuss in Höhe von 7.140.582,01 Euro wird mit den bilanziellen Fehlbeträgen aus Vorjahren verrechnet.
- Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2017 Entlastung erteilt.
Sachverhalt
Sachlage:
Der Landkreis hat gemäß § 128 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 aufgestellt. Der Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2017 am 08.08.2018 wie folgt festgestellt:
Jahresüberschuss 2017: 7.140.582,01 Euro
Bilanzsumme am 31.12.2017: 315.861.642,74 Euro
Der Jahresabschluss ist als Anlage 1 beigefügt.
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat den Jahresabschluss 2017 geprüft und einen Schlussbericht über die Prüfung erstellt. Der Schlussbericht ist als Anlage 2 beigefügt.
Der Schlussbericht enthält eine Prüfungsbemerkung (PB), zu der eine Stellungnahme der Verwaltung abgegeben werden sollte. Die Stellungnahme der Verwaltung zur Prüfungsbemerkung ist als Anlage 3 beigefügt.
Darüber hinaus enthält der Schlussbericht Prüfungshinweise (PH), zu denen aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes keine Stellungnahmen der Verwaltung erforderlich sind, wenn sie anerkannt und beachtet werden. Die Prüfungshinweise des Rechnungsprüfungsamtes sind berechtigt.
Erforderliche Korrekturen sind inzwischen vorgenommen worden.
Nach § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließt der Kreistag über den Jahresabschluss, die Zuführung zu Überschussrücklagen und die Entlastung des Landrates.
Im letzten Jahr hatte die Verwaltung empfohlen, vor der Beschlussfassung die Ergebnisse der kommunalaufsichtlichen Bewertung der Geschehensabläufe im Zusammenhang mit dem Projekt „Arena Lüneburger Land“ abzuwarten (vgl. Vorlage 2020/332). Da das Ergebnis der Prüfung durch das Nds. Ministerium für Inneres und Sport zwischenzeitlich vorliegt (vgl. Vorlage 2021/085), ist der Beschluss über den geprüften Jahresabschluss 2017 und die Entlastung des Landrats nunmehr nachzuholen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | 0 € |
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b) | an Folgekosten: | 0 € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| X | nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| X | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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278,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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93,4 kB
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