Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2021/468

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Gemäß § 60 NKomVG werden die Abgeordneten zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl von Landrat Jens Böther oder seiner Vertretung förmlich verpflichtet,

 

ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen

 

unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Die Abgeordneten üben ihre Tätigkeit im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl geleisteten Überzeugung aus. Sie sind nicht an Verpflichtungen gebunden, durch die die Freiheit ihrer Entschließung als Mitglieder des Ausschusses für Schule und Bildung beschränkt wird (§ 54 Absatz 1 NKomVG).

 

Der Landrat oder seine Vertretung belehrt die anwesenden Abgeordneten gemäß § 43 NKomVG über ihre Pflichten zur Amtsverschwiegenheit, zum Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot nach den §§ 40 bis 42 NKomVG.

 

Verletzen Abgeordnete vorsätzlich oder grob fahrlässig ihre Pflichten, verstoßen sie insbesondere gegen die ihnen in den §§ 40 bis 42 NKomVG auferlegten Verpflichtungen, so haben sie der Kommune den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen (§ 54 Absatz 4 NKomVG).

 

Die §§ 40 bis 43 NKomVG sind dieser Vorlage im Wortlaut als Anlage beigefügt.

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

13.01.2022 - Ausschuss für Schule und Bildung

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung