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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an Fachausschüsse - 2021/456

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Flächen an den kreiseigenen Schulen entsiegelt werden können. Hier reicht uns eine Quadratmeterzahl pro kreiseigener Schule
 

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Sachverhalt

 

 

Sachlage:

 

Begründung:

Mit Ausweitung der Verkehrs- und Siedlungsflächen, nimmt die Bodenversiegelung zu. Dadurch nimmt nicht nur die Lufttemperatur zu, sondern es verschwindet auch Lebensraum für Tiere und Pflanzen und die Grundwasserneubildung geht zurück, da Niederschlagswasser abgelenkt und dem Boden nicht mehr ausreichend zugeführt wird. Angesichts des voranschreitenden Klimawandels obliegt es auch dem Landkreis Lüneburg, diesen Prozessen entgegenzuwirken und Flächen zu entsiegeln, die nicht dringend der Versiegelung durch Betonierung, Asphaltierung, Bepflasterung und anderweitige Befestigung bedürfen. Eine Entsiegelung von kreiseigenen Innenhöfen, Schulhöfen und Parkflächen ist dringend nötig, um eine Wiederherstellung der ökologischen Dienstleistungen des Bodens zu erwirken.

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 04.01.2022:

 

Zu den kreiseigenen Liegenschaften gehören 17 Schulen an 9 verschiedenen Standorten.

Diese Schulen gliedern sich auf in:

 

1 Hauptschule

1 Realschule

1 Gesamtschule

2 Förderschulen

3 Gymnasien

3 Berufsschulen

6 Oberschulen

 

Bis 1981 mussten Schulhöfe staubfrei und schelltrocknend gebaut werden. Die DIN-Norm 18.031 sorgte mit dieser Forderung bundesweit für befestigte Schulhofflächen.

 

Eine rechtliche Regelung, wie Schulhöfe ausgestaltet werden müssen bzw. sollen gibt es nicht.

Lediglich in § 9 Absatz 2 der Niedersächsischen Bauordnung heißt es: Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke ssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind“.

 

Zusätzlich sind bauordnungsrechtliche Anforderungen (z. B. Feuerwehrzufahrten, Feuerwehraufstellflächen) und verschiedene Anforderungen seitens des Schulträgers und des Nutzers wie z.B. die Verkehrssicherheit, Sauberlaufzonen, Organisationsabläufe in den Schulen und Fallschutz bei Spielgeräten zu erfüllen

 

In 2009 wurden mit der Politik und den Schulen die „Bau- und Ausstattungsstandards für kreiseigene Schulen des Landkreis Lüneburg“ abgestimmt. Diese gelten generell für Neubauten und Erweiterungen. Für Arbeiten im Bestand bilden sie den Orientierungsrahmen, der abhängig von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten nach Möglichkeit umzusetzen ist, wenn Kosten und Nutzen in einem wirtschaftlichen Verhältnis zueinanderstehen. Diese sehen zum Schulgelände folgenden Standard vor:

 

Das Schulgelände

 

  • Das Schulgelände soll abseits der Hauptverkehrswege, möglichst in ruhiger und grüner Umgebung liegen, alternativ mit einem breiten Grüngürtel zu den Verkehrswegen abgeschottet werden.
  • Anbindung an den Schulbusverkehr mit gesichertem Schülerein- und Ausstieg ist gefordert (ÖPNV-Anbindung).
  • Das Schulgelände erhält grundsätzlich keine komplette Einzäunung, für eine geregelte öffentliche Nutzung sind an den Hauptzugängen Schilder (Privatgrundstück mit Hinweisen zur Nutzung) anzubringen.
  • Keine Videoüberwachung.
  • Die schulischen Freiflächen sind in verschiedene Bereiche, Freiflächen, Bewegungsflächen, Spielflächen mit altersgerechten Spielgeräten und Ruhezonen durch topografische Gestaltung und Bepflanzung zu unterteilen und zu gestalten.
  • Von den erforderlichen Pausenhofflächen von 3 5 m² je Schüler sind 1/3 zu befestigen.
  • Zuwege zum Gebäude sind mindestens über die volle Türbreite und in ausreichender Länge als „Sauberlaufzonen (ca. 3- 5 m²) zu befestigen.
  • Die Befestigung erfolgt generell mit „Öko-Drain-Pflaster. Zusätzlich sind vor den Zugängen Gitterroste, mindestens über die gesamte Türbreite, mindestens 2,00 m tief mit Schmutzfangkasten anzuordnen.
  • Das Schulgelände ist in ausreichendem Wurzelabstand zum Gebäude mit Baumgruppen (natürliche Beschattung) und Sträuchern zu bepflanzen nur robuste einheimische Pflanzen!
  • Fahrradständer und  llsammelplatzr getrennte Entsorgung dem jeweiligen Bedarf entsprechend.
  • Grundsätzlich keine Werbung auf dem gesamten Schulgelände, Ausnahmen bei Sponsoringglich (Stichwort: „Eigenverantwortliche Schule“)
  • KFZ-Einstellplätze und Fahrradabstellanlagen sind nach den baurechtlichen Vorgaben vorzusehen.

 

Eine Aufstellung der Flächen, die entsiegelt werden könnten, bedarf einer detaillierten Bestandsaufnahme, Planung und Abstimmung mit den jeweiligen Schulleitungen und kann nicht pauschal ermittelt werden. Gleiches gilt aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung (Asphalt, Pflaster, Gehwegplatten) der Schulhöfer eine entsprechende Kostenermittlung. r diese Bestandsaufnahmen stehen aktuell keine personellen Kapazitäten zur Verfügung.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Beschlüsse

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19.01.2022 - Ausschuss für Hochbau - geändert beschlossen

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