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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2022/012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Vertreterin des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG wird angewiesen, den Wirtschaftsplänen für 2021 und 2022 zuzustimmen.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die Geschäftsführerin der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG (Arena Betriebsgesellschaft) hat die beigefügten Entwürfe der Wirtschaftspläne 2021 und 2022 für die Gesellschaft aufgestellt.

 

  1. Der Wirtschaftsplan 2021 beruht auf den zwischenzeitlich weitestgehend vorliegenden Ist-Daten.

    Der Investitionsplan 2021 enthält insbesondere zwingend erforderliche Anschaffungen (wie eine Telefonanlage, Ausstattung der Sanitäranlagen und Eigenanteil Werbeanlage).

 

  1. Der Wirtschaftsplan 2022 beruht auf dem aktuellen Kenntnisstand der Auswirkungen der Coronakrise auf den Veranstaltungsbereich und den Erwartungen des Spiel- bzw. Veranstaltungsbetrieb.

    Der Investitionsplan 2022 enthält insbesondere Herstellungskosten für den Parkplatz Roy Robson sowie die Anschaffung eines Gabelstaplers und einen Eigenanteil für Werbeanlagen.

 

Es ist vorgesehen, dass der Landkreis Lüneburg als Gesellschafter den jeweiligen Jahresfehlbetrag und die Kosten für eingeplante Investitionen in Form einer Kapitaleinlage an die Arena Betriebsgesellschaft leistet.

 

Der Beirat der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG hat den Wirtschaftsplänen 2021 und 2022 zugestimmt und der Gesellschafterversammlung zur entsprechenden Beschlussfassung empfohlen.

 

Die Vertreterin des Landkreises Lüneburg ist mit einem Weisungsbeschluss auszustatten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

r 2021 370.000 € und für 2022 620.000 € im Haushalt veranschlagt.

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.01.2022 - Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung - ungeändert beschlossen

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24.01.2022 - Kreisausschuss

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