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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2022/010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der der Ausschuss für Wirtschaft und Touristik, der Kreisausschuss und der Kreistag Lüneburg beschließen:

  1. Dem Beitritt des Landkreises Lüneburg zur noch zu gründenden „Innovationsagentur Nordostniedersachsen GmbH“ mit Sitz in Buchholz wird auf Grundlage des beigefügten Gesellschaftsvertrages zugestimmt.
  2. Der Landkreis Lüneburg beteiligt sich am Stammkapital der Gesellschaft von insgesamt 25.000 € mit einer Stammkapitaleinlage von 2.500 Euro (10 % Gesellschaftsanteil).
  3. Der Landkreis Lüneburg stimmt dem Abschluss des als Anlage beigefügten Konsortialvertrages zu und betraut die noch zu gründende „Innovationsagentur Nordostniedersachsen GmbH“ mit der Durchführung einer Dienstleistung von allgemeinen wirtschaftlichen Interesse gemäß § 7 des Konsortialvertrages.
  4. Der Landkreis Lüneburg beteiligt sich gemäß den Regelungen des Konsortialvertrages an der Finanzierung der Gesellschaft.
  5. Die vorgenannten Beschlüsse umfassen auch redaktionelle oder rechtliche Änderungen des Gesellschaftsvertrages und/oder des Konsortialvertrages, die sich auf Grund einer Abstimmung mit der Kommunalaufsichtsbehörde beim Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport ergeben sowie sonstige redaktionelle Änderungen.
  6. Der Landkreis Lüneburg entsendet gem. § 10 Abs. 2 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages den Landrat in den Aufsichtsrat der Gesellschaft. In die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft werden gemäß § 9 Abs. 1 des Konsortialvertrages i.V.m. § 138 Abs. 2 NKomVG als Mitglieder der Landrat und der/die Kreistagsabgeordnete/ Kreistagsabgeordneter sowie als Verhinderungsvertreter der/die erste Kreisrätin/Kreisrat sowie und der/die Kreistagsabgeordnete/Kreistagsabgeordneter entsandt, welche zu benennen sind.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Die Landkreise im Amtsbezirk Lüneburg haben einen gemeinsamen Ansatz entwickelt, um mit einer Innovationsagentur die bisherigen Aktivitäten der ARTIE, des Regionalen Netzwerkes für Technologie, Innovation und Entwicklung, zu verstetigen und weiter auszubauen. Dafür soll eine gemeinsame Agentur in Form einer GmbH gegründet werden.

 

Der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat am 23.09.2021 den Grundsatzbeschluss gefasst, Mitbegründer und Gesellschafter der „Innovationsagentur Nordostniedersachsen GmbH“ zu werden und die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen. Mit Ausnahme des Landkreises Lüchow-Dannenberg haben alle Landkreise des Amtsbezirks entsprechende Beschlüsse gefasst, sodass zum jetzigen Zeitpunkt von zehn Gründungsgesellschaftern auszugehen ist.

 

Hintergrund

 

Seit 1999 betreibt die ARTIE einen gemeinsamen Wissens- und Technologietransfer (WTT). Mittlerweile gehören dem Netzwerk zehn Landkreis und vier Kommunen im Amtsbezirk Lüneburg an. Der WTT wird vom Transferzentrum Elbe-Weser (TZEW) als Auftragnehmer durchgeführt. Er umfasst insbesondere Erst- bzw. Aufschlussgespräche, die mit interessierten Unternehmen geführt werden, sowie interne und externe Beratungen z.B. zu den Themen Ressourceneffizienz und Digitalisierung. Der WTT ist gekennzeichnet durch eine proaktive Unternehmensansprache, einen markt- bzw. nachfrageorientierten Beratungsansatz, die konsequente Orientierung auf konkrete und effektive Lösungen für das einzelne Unternehmen sowie die regionale Vernetzung des Angebotes durch Einbettung in das Aufgabenspektrum der Kommune und Wirtschaftsförderung vor Ort.

 

r weitere Details wird auf die Vorlage 2021/341 verwiesen.

 

Bisher wurde die ARTIE vom Landkreis Osterholz federführend getragen. Sowohl die Antragstellung, als auch die Vergabe des Auftrags für den WTT inkl. Management (z.B. Abrechnung mit Fördermittelgeber) erfolgten durch die Wirtschaftsförderung Landkreis Osterholz. Die Grundlage bildet dafür bisher eine Verwaltungsvereinbarung zwischen den ARTIE-Partnern.

 

Seit 2018 betreiben die ARTIE-Partner parallel unter Einbeziehung des Landkreises Lüneburg   auch eine gemeinsame Strategie im Bereich der Wasserstoffwirtschaft und haben zusammen das Wasserstoffnetzwerk Nordostniedersachsen gegründet. Damit auch in Zukunft solche innovativen Ansätze unter einem Dach verfolgt werden können, ist eine Innovationsagentur die ideale Plattform. Als Rechtsform wurde die GmbH ausgewählt.

 

Gesellschafts- und Konsortialvertrages

 

Eine gemeinsame Arbeitsgruppe der beteiligten Landkreise hat unter Zuhilfenahme rechtlicher Beratung für die Gesellschaft je einen Entwurf für einen Gesellschafts- und einen Konsortialvertrag erarbeitet. Der Gesellschaftsvertrag, der auch notariell beurkundet werden muss, beinhaltet alle wesentlichen Regelungen, die gesellschaftsrechtlich notwendig sind.

 

Im Konsortialvertrag wird darüber hinaus beschrieben, welchem Zweck die Gesellschaft dient. Hier ist u.a. auch der „Betrauungsakt“ enthalten, sodass die GmbH gemäß geltendem EU-Recht mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung im Rahmen der Wirtschaftsförderung betraut wird. Änderungen am Konsortialvertrag können im Einvernehmen aller Gesellschafter auch ohne notarielle Beurkundung vorgenommen werden.

 

Um die Gründung zur Mitte des laufenden Jahres vollziehen zu können, sollen in allen beteiligten Landkreise entsprechende Beschlüsse innerhalb des ersten Quartals herbeigeführt werden.

 

Zu Nr. 6 des Beschlussvorschlages wird um Benennung eines/er Vertreters/in sowie eines/r Stellvertreters/in für die Gesellschafterversammlung i.V.m. § 138 Abs. NKomVG gebeten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

51.011,20

 

zzgl. 2500 €

Stammkapital

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

51.011,20

 

hrlich

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Der Beitritt zur Innovationsagentur Nordostniedersachen GmbH hat keine Klimarelevanz.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

18.01.2022 - Ausschuss für Wirtschaft und Touristik - ungeändert beschlossen

Erweitern

24.01.2022 - Kreisausschuss

Erweitern

03.03.2022 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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