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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2021/542

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg gewährt dem Kreisjugendring Lüneburg e.V. einen Kreiszuschuss in Höhe von 2.710,00 Euro für das Jahr 2022. Dieser Zuschuss dient zur Deckung des Defizits bei den Aktivitäten und ist anteilig für die Organisations- und Geschäftskosten zu verwenden. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2022 des Landkreises Lüneburg.

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Sachverhalt

 

Sachlage:

Der Kreisjugendring Lüneburg e.V. beantragt für das Jahr 2022 einen Kreiszuschuss in Höhe von 2.710,00 Euro. Dieser Zuschuss dient zur Deckung des Defizits bei den Aktivitäten und ist anteilig für die Organisations- und Geschäftskosten zu verwenden. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2022 des Landkreises Lüneburg.

 

Die Höhe des beantragten Kreiszuschusses von 2.710,00 Euro ergibt sich aus dem in der Anlage beigefügten Haushaltsplan, der auf der Vollversammlung des Kreisjugedrings Lüneburg e.V. am 22.10.2021 beschlossen wurde.

 

Bedingt durch die Corona Pandemie fällt der beantragte Kreiszuschuss des Kreisjugendrings Lüneburg e.V., wie auch im Jahr 2021, geringer aus als in den vorhergehenden Jahren. Durch die Ausfall einiger Veranstaltungen konnten cklagen gebildet werden, diese fließen in vollem Umfang in die Haushaltsplanung für das Jahr 2022 ein.

 

Die Angebote für das Jahr 2022 entsprechen im Wesentlichen dem der Vorjahre. Die Aktivitäten des Kreisjugendrings Lüneburge.V. sind eine bedarfsgerechte Ergänzung im Jugendarbeitsspektrum des Landkreises Lüneburg.

 

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dem Kreisjugendring Lüneburg e.V. einen Kreiszuschuss in Höhe von 2.710,00 Euro r das Jahr 2022 zu gewähren.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

2.710,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

---

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.01.2022 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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