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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2022/011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg führt das Beratungsangebot für Kleine und Mittelständische Unternehmen zu Solarenergie, Energie- und Materialeffizienz und Klimaneutralität fort. Der Landkreis schließt mit der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen Kooperationsverträge und koordiniert das Beratungsangebot gemeinsam mit der IHK Lüneburg-Wolfsburgs, der Wirtschaftsförderung Lüneburg und der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade.

 

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Sachverhalt

 

 

Sachlage:

Mit Beschluss vom 16.11.2020 bietet die Klimaschutzleitstelle als regionalen Kooperationspartner der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) Impulsberatungen zu Solarenergie sowie zu Energie- und Materialeffizienz für Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU) an.

 

Die KEAN plant r 2022 das bestehende Kooperationsformat weiter auszubauen zum folgenden Beratungsangebot: 
- Transformationsberatung Impuls Klimaneutralität für KMU
- Transformationsberatung Impuls Energie & Materialeffizienz für KMU
- Transformationsberatung Impuls Solar für KMU
 

Dieses für die Unternehmen kostenlose Angebot soll Potenziale bei Energie- und Ressourceneffizienz, dem Einsatz Erneuerbarer Energien sowie von anderen Klimaschutzmaßnahmen aufzeigen. Die Unternehmen erhalten über die regionalen Kooperationspartner einen Gutschein im Wert von 750 bzw. 1.000 Euro für die Beratung durch qualifizierte Berater. Die Finanzierung erfolgt aus Landesmitteln.

 

Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz im Landkreis Lüneburg, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen, können die Impulsberatungen nutzen. Die Unternehmen müssen Mitglied in der IHK oder HWK und ein KMU nach Definition der Europäischen Kommission (KMU-Definition) sein, sowie Energiekosten von mehr als 10.000 Euro haben.

 

IHK, Wirtschaftsförderung und HWK unterstützen eine Kooperation mit der KEAN und stehen als Ansprechpartner für ihre Mitgliedsunternehmen zur Verfügung.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

x

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Die Unterstützung der Unternehmen ermöglicht CO2-Einsparungen.

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

25.01.2022 - Ausschuss für Klimaneutralität 2030 - ungeändert beschlossen

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14.02.2022 - Kreisausschuss

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