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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an Fachausschüsse - 2021/499

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:
r die WLAN - Ausstattung vom „Bleckeder Haus“ und vom „rger- und Kulturhaus Dahlenburg“ werden Mittel in den HH 2022 eingestellt. Auch eine Förderung über den Strukturentwicklungsfond erscheint möglich.
 

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Sachverhalt

 

 

 

Sachlage:
Bei der konstituierenden Sitzung des Kreistages am 18.11. im Bleckeder Haus gab es kein WLAN. Für eine papierfreie Arbeit der Kreistagsabgeordneten ist es aber erforderlich, dass die entsprechende digitale Infrastruktur vorhanden ist, um mitarbeiten zu können. Für das nächste Jahr sind bereits Sitzungen beispielsweise im Bürger- und Kulturhaus Dahlenburg vorgesehen. Auch hier ist bisher kein WLAN vorhanden. Da die Gemeinden häufig jeden Cent umdrehen müssen, sollte der Kreis die Gemeindehäuser (wie z.B. das Bleckeder Haus und das Bürger- und Kulturhaus Dahlenburg) mit WLAN ausstatten. Dies würde nicht nur für zusätzliche Attraktivität vor Ort sorgen, sondern auch den Ratsmitgliedern vor Ort die digitale Arbeit ermöglichen. Außerdem erhöht ein vorhandenes WLAN die Attraktivität dieser Tagungsräume und ist somit auch aktive Wirtschaftsförderung.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 28.12.2021:

Der Fachdienst Kreisentwicklung / Wirtschaft / Klimaschutz hat in dieser Angelegenheit nochmals das Gespräch mit Frau Lampe (Mitarbeiterin im Bauamt der Stadt Bleckede) und Frau Haut (Bürgermeisterin vom Flecken Dahlenburg) gesucht.

 

Die Gespräche haben ergeben, dass für beide Liegenschaften / Gebäude bereits eine Lösung im Rahmen des Breitbandausbaus im Landkreis Lüneburg geschaffen wurde. Es sind mit der Telekom noch abschließende Gespräche über den Zeitpunkt der tatsächlichen Inbetriebnahme zu führen. Frau Haut strebt eine Inbetriebnahme zum 01.03.2022 an.

 

Aus Sicht der Verwaltung und der betroffenen Gemeinden wird keine Notwendigkeit für die Einstellung von entsprechenden Mitteln im HH-Plan 2022 gesehen. Gleiches gilt r eine Förderung über den Strukturentwicklungsfond.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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