Beschlussvorlage (SBU) - 2022/037

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Prioritätenliste ab 2023 ff. (ohne NGVFG-Förderung) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:

 

Um der Dringlichkeit von Straßensanierungen Rechnung zu tragen, ist erstmals für das Jahr 2005 eine Prioritätenliste erstellt worden, die dann kontinuierlich entsprechend der Dringlichkeit von Straßensanierungen fortgeschrieben worden ist. Die Reihenfolge der Dringlichkeit wird kontinuierlich unter Berücksichtigung folgender Kriterien aktualisiert:

  • Substanzerhalt,
  • Unfallgefährdung und
  • Verkehrsbelastung

Die nunmehr fortgeschriebene Prioritätenliste weist gegenüber der vorherigen Liste (Vorlagen-Nr.: 2021/024) folgende Veränderungen auf:

  • bei allen Maßnahmen sind die veranschlagten Gesamtkosten entsprechend den aktuellen Preisentwicklungen geprüft und gfls. angepasst worden,
  • die im Vorjahr unter lfd. Nr. 04 aufgeführte Sanierung der K 39 ist entfallen, da im Jahr 2021 eine komplette Deckenerneuerung (Unterhaltung und Instandsetzung) durchgeführt worden ist. Die Sanierung der K 15, B 216 – Pommoissel, ist nunmehr unter lfd. Nr. 04 aufgeführt. Diese Maßnahme ist in den vergangenen Jahren immer wieder nach hinten geschoben worden. Eine Sanierung ist nun aber in den nächsten Jahren erforderlich,
  • die im Vorjahr unter lfd. Nr. 05 aufgeführte Sanierung der K 3, Barförde – Wendewisch ist nunmehr auf lfd. Nr. 11 verschoben worden. Im Jahr 2021 sind Reparaturmaßnahmen erfolgt, so dass eine spätere Realisierung gerechtfertigt ist,
  • neu hinzugekommen sind die Maßnahmen unter den lfd. Nrn. 12 (Sanierung der 4 in der OD Garlstorf) und 13 (Sanierung der K 45, Soderstorf – Kreisgrenze LK Harburg).
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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

Siehe  Prioritätenliste

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

X

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Die geplanten Maßnahmen haben aufgrund des Baustoff-, Maschinen- und Fahrzeugeinsatzes zunächst negative Auswirkungen. Da die Maßnahmen primär dem Substanzerhalt der kreiseigenen Infrastruktur und somit zur Erhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beitragen, haben sie langfristig keine wesentlichen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.02.2022 - Betriebs- und Straßenbauausschuss - ungeändert beschlossen