Beschlussvorlage - 2021/445
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 (im Stand der 5. Aktualisierung vom 01.03.2022)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine wesentlichen Auswirkungen
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Ulrich Mentz
- Verantwortlich:
- Mennrich, Björn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kreisausschuss als Finanzausschuss
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
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Beratung
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12.01.2022
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
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Beratung
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09.02.2022
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23.02.2022
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
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Beratung
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28.01.2022
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●
Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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●
Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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03.03.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2022 sowie das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2022 werden, jeweils unter Berücksichtigung der empfohlenen Änderungen, beschlossen.
Aktualisierter Beschlussvorschlag aus dem Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung vom 23.02.2022:
- Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2022 sowie das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2022 werden, jeweils unter Berücksichtigung der empfohlenen Änderungen, beschlossen.
- Das Haushaltssicherungskonzept wird auf Grundlage der Liste der Einsparvorschläge beschlossen. In das Haushaltssicherungskonzept ist ein Passus aufzunehmen, wonach in den Folgejahren gegebenenfalls eine bedarfsgerechte Anpassung des Kreisumlagesatzes unter Abwägung von Kreis- und Gemeindeinteressen vorzunehmen ist.
- Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 wird, mit den von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen gemäß Anlage 11, beschlossen.
Sachverhalt
Die Verwaltung hat den Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2022 erstellt.
Der doppische Haushaltsplan ist nach Teilhaushalten, die sich an der Organisationsstruktur der Kreisver-
waltung orientieren, gegliedert. Jeder Teilhaushalt besteht aus einem Teilergebnisplan mit den Erträgen
und Aufwendungen und einem Teilfinanzplan mit Darstellung der Einzahlungen und Auszahlungen aus
laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. In jedem Teilhaushalt werden auch die
Produkte der jeweiligen Organisationseinheit mit Produktbeschreibung, Produktzielen, Kennzahlen,
Investitionsmaßnahmen sowie Produktergebnisplan dargestellt. In den einzelnen Produkten werden auch
die Rechtsbindungsgrade (Pflichtaufgaben/freiwillige Leistungen) und die wesentlichen Rechtsgrundlagen
ausgewiesen.
Im Ergebnishaushalt weist der Entwurf auf Grundlage eines Kreisumlagesatzes von 51,5 % (2021: 47,5 %)
einen Fehlbetrag in Höhe von rund 6,2 Mio. Euro aus. Auch im Finanzplanungszeitraum bis 2025 sind
jährlich Haushaltsdefizite zu verzeichnen.
Um die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises Lüneburg weiter sicherzustellen, die sich abzeichnen-
den Fehlbeträge abbauen zu können und eine Überschuldung zu vermeiden, werden große Anstrengungen
notwendig werden. So wird voraussichtlich ein Haushaltssicherungskonzept gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG
aufgestellt werden müssen. Das Haushaltssicherungskonzept soll die schnellstmögliche Wiedererlangung
des Haushaltsausgleichs gewährleisten.
- Eckdaten zum Haushaltsplanentwurf 2022:
1.1 Ergebnishaushalt
Ergebnishaushalt | 2021 | 2022 | Veränderung | |
Euro | Euro | Euro | ||
ordentliche Erträge | 317.908.500 | 341.979.100 | + | 24.070.600 |
ordentliche Aufwendungen | 329.842.000 | 349.703.000 | + | 19.861.000 |
ordentliches Ergebnis | -11.933.500 | -7.723.900 | + | 4.209.600 |
außerordentliche Erträge | 4.083.000 | 3.860.400 | - | 222.600 |
außerordentliche Aufwendungen | 2.983.000 | 2.344.000 | - | 639.000 |
außerordentliches Ergebnis | 1.100.000 | 1.516.400 | + | 416.400 |
Jahresergebnis | -10.833.500 | -6.207.500 | + | 4.626.000 |
1.2 Entwicklung der Jahresergebnisse im Finanzplanungszeitraum
Haushaltsjahr | Jahresergebnis | |
Euro * | ||
2022 | -6.207.500 | (-2.990.700) |
2023 | -8.871.000 | (-4.703.200) |
2024 | -6.556.900 | (-3.780.300) |
2025 | -4.101.800 |
|
*in Klammern: laut Finanzplanung 2021 vorgesehene Jahresergebnisse
1.3 Finanzhaushalt
Finanzhaushalt | 2021 | 2022 |
| Veränderung | ||
Euro | Euro |
| in Euro |
| in % | |
Einzahlungen aus lfd. Verwaltungst. | 304.975.700 | 329.599.900 | + | 24.624.200 | + | 8,1 |
Auszahlungen aus lfd. Verwaltungst. | 310.257.800 | 328.751.100 | + | 18.493.300 | + | 6,0 |
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit | -5.282.100 | 848.800 | + | 6.130.900 | - | 141,6 |
Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 19.825.000 | 19.105.900 | - | 719.100 | - | 3,6 |
Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 37.903.700 | 41.256.400 | + | 3.352.700 | + | 8,8 |
Saldo aus Investitionstätigkeit | -18.078.700 | -22.150.500 | - | 4.071.800 | - | 42,90 |
Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag | -23.360.800 | -21.301.700 | + | 2.059.100 | - | 65,2 |
Kreditaufnahme (inkl. Umschuldung) | 17.734.000 | 21.900.000 | + | 4.166.000 | + | 23,5 |
Kredittilgung (inkl. Umschuldung) | 6.030.000 | 7.100.000 | + | 1.070.000 | + | 17,7 |
Neuverschuldung | 11.704.000 | 14.800.000 | + | 3.096.000 | + | 53,8 |
Finanzmittelveränderung | -11.656.800 | -6.501.700 | + | 5.155.100 | - | 76,7 |
1.4 Veränderungen gegenüber dem Vorjahr
Der Haushaltsplan 2021 weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag von 10.833.500 Euro aus. Der Fehlbetrag 2022 beträgt laut Haushaltsentwurf 6.207.500 Euro, geht also gegenüber dem Vorjahr um 4.626.000 Euro zurück.
Im Vergleich zum Vorjahr beinhaltet der Haushaltsentwurf 2022 folgende größere Veränderungen:
2.1 Kreisumlage
Die Kreisumlage ist das einzige nennenswert gestaltbare Einnahmeinstrument der Landkreise und stellt die Hauptertragsquelle für den Landkreis Lüneburg dar. Die Höhe der Kreisumlage ist abhängig vom Hebesatz, der vom Kreistag in der Haushaltssatzung festzulegen ist.
Im Haushaltsjahr 2021 beträgt der Kreisumlagesatz 47,5 %. Der Kreisumlagesatz 2021 war seiner- Zeit im Zuge der Haushaltsberatungen trotzt des Haushaltsdefizits um zwei Prozentpunkte gegenüber dem Verwaltungsentwurf 2021 abgesenkt worden, um die kreisangehörigen Gemeinden im Zuge der Corona-Pandemie zu entlasten und vorhandene bilanzielle Überschüsse des Landkreises abzubauen.
Der Haushaltsentwurf 2022 sieht nun eine Anhebung des Kreisumlagesatzes um vier Prozentpunkte auf 51,5 % vor.
2.2 Erträge nach dem Nds. Finanzausgleichsgesetz (NFAG)
Da die Erträge aus öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Quellen bei der überwiegenden Zahl der Kommunen nicht ausreichen, um die notwendigen Aufwendungen zu decken, sind ergänzende Systeme notwendig, die Kommunen mit ausreichenden Mitteln auszustatten. Eines dieser Systeme ist der kommunale Finanzausgleich. Die größte Summe und damit auch der bedeutendste Teil des Finanzausgleichs entfällt auf die Schlüsselzuweisungen, die finanzkraftabhängig verteilt werden.
Der zweitgrößte Posten entfällt auf die Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises. Aufgaben, die eigentlich dem Staat obliegen, kann das Land zur Ausführung an die Kommunen übertragen. Für die bei der Wahrnehmung dieser Angelegenheiten anfallenden Kosten muss das Land einen finanziellen Ausgleich leisten.
2.3 Personal- und Versorgungsaufwendungen
Details zur Kalkulation können den beigefügten Erläuterungen zur Personalkostenberechnung 2022 (Anlage 2) entnommen werden.
2.4 Bauunterhaltung
Der weitaus größte Teil der Bauunterhaltungsaufwendungen entfällt auf die kreiseigenen Schulen.
2.5 Freiwillige Leistungen
Der Anteil der freiwilligen Leistungen an den ordentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushalts beträgt 2,0 %. Einzelheiten zu den freiwilligen Leistungen können der Anlage 3 entnommen werden. 2.6 Sozialhilfeaufwendungen (einschließlich Grundsicherung nach dem SGB II, Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)
2.7 Jugendhilfeaufwendungen
Die Jugendhilfeaufwendungen beinhalten Betriebskostenzuschüsse an kommunale und freie Träger von Kindertagesstätten in Höhe von rd. 15,5 Mio. Euro.
2.8 Finanzvertrag mit der Hansestadt Lüneburg
Von den Erstattungen nach dem Finanzvertrag an die Hansestadt Lüneburg entfallen im Ergebnis- haushalt (also ohne investive Erstattungen) rd. 50,6 Mio. Euro auf den Bereich Sozialhilfe (einschl. Eingliederungshilfe und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz), rd. 19,5 Mio. Euro auf den Bereich Jugendhilfe, rd. 4,1 Mio. Euro auf den Bereich Schulen und rd. 0,5 Mio. Euro auf die Musikschule.
Aufgrund der im Rahmen des Finanzvertrages vereinbarten Übernahme zusätzlicher Anteile an der Theater Lüneburg GmbH sind vom Landkreis Lüneburg ab 2022 rd. 0,9 Mio. Euro höhere Zuschüsse an das Theater als im Vorjahr aufzuwenden.
Darüber hin sind investive Erstattungen an die Hansestadt bzw. städtische Tochterunternehmen vorgesehen. So sind 1,07 Mio. Euro an Zuweisungen für investive Schulbaumaßnahmen und 1,25 Mio. Euro als gesondert vereinbarte Zuweisung für einen Anbau an das Gymnasium Johanneum eingeplant. Darüber hinaus sind erstmals 2,5 Mio. Euro an Investitionsförderung für die städtischen Kliniken veranschlagt worden. Insgesamt hat sich der Landkreis im Finanzvertrag verpflichtet, bis zu 20 Mio. Euro für diese Fördermaßnahmen bereitzustellen, sofern die Hansestadt Lüneburg ihrerseits entsprechende Förderbeträge leistet.
3.1 Investive Maßnahmen 2022
Im Haushaltsplan 2022 finden die investiven Mittel – wie in den Vorjahren auch – zu einem erheblichen Anteil im schulischen Bereich Verwendung. Das im Jahr 2007 begonnene Sanierungsprogramm Schulen wird fortgeführt. So sind 6,0 Mio. Euro für die Sanierung der Berufsbildenden Schulen eingeplant worden.
Aus der Kreisschulbaukasse soll eine Vielzahl an Schulbau- und Ausstattungsmaßnahmen, sowohl im Bereich der Schulen des Landkreises Lüneburg als auch der Schulen der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden, finanziert werden. Um die Finanzierung sicherzustellen, ist eine Verdopplung der Beiträge eingeplant worden. An weiteren Investitionen im schulischen Bereich ist insbesondere der Erwerb von raumluft- technischen Anlagen in Schulen zu nennen. 2022 werden hierfür 7,5 Mio. Euro veranschlagt. Als Gegenfinanzierung ist eine 80 prozentige Förderung (= 6,0 Mio. Euro) vorgesehen.
Für den Digitalpakt Schulen sollen 3,3 Mio. Euro bei einer Förderung von 1,8 Mio. Euro haushaltswirksam werden.
Wie bereits unter Ziffer 2.8 dargestellt, werden 2,5 Mio. Euro für die Förderung der notwendigen Investitionen in die Infrastruktur des Städtischen Klinikums Lüneburg und der Psychiatrischen Klinik Lüneburg bereitgestellt.
Die weiteren Investitionen sind in der Regel unaufschiebbar. Sie müssen zudem zur Erfüllung gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen veranschlagt werden; an dieser Stelle sind ins- besondere die Finanzvertragsleistungen an die Hansestadt Lüneburg sowie die Krankenhaus- umlage zu benennen.
Nachfolgend sind die wesentlichen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aufgeführt:
3.2 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungen zur Leistung von Auszahlungen von Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen dürfen grundsätzlich nur eingegangen werden, wenn der Haushalt in Form von Verpflichtungsermächtigungen dazu ermächtigt.
Im Haushaltsplan 2022 sind folgende Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen:
4.1 Kreditaufnahme Zur Finanzierung der veranschlagten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind folgende Kreditaufnahmen erforderlich:
4.2 Schuldenstand
Der für Ende 2022 dargestellte Schuldenstand einschließlich aller noch nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen ist ein rein rechnerischer Wert. Es ist davon auszugehen, dass auch Ende 2022 investive Haushaltsreste in nennenswerter Höhe vorhanden sein werden, sodass der tatsächliche Schuldenstand zum 31.12.2022 unter dem dargestellten Betrag liegen dürfte.
4.3 Liquiditätskredite
4.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften
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