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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage (SBU) - 2022/131

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

Sachlage:

 

Das hinsichtlich der landschaftsplanerischen Leistungen für das Planfeststellungsverfahren beauftragte Ingenieurbüro EGL GmbH, Lüneburg, wird anhand einer Präsentation zu den Erkenntnissen bezüglich der anlagenbedingten FFH-Verträglichkeit des Vorhabens berichten.

Nach Abschluss der Kartierungen für den Neubau der Elbbrücke Dachau/Neu Darchau, werden die Ergebnisse vorgestellt. Insgesamt wurden von September 2020 bis November 2021 umfassende faunistische und floristische Kartierungen im Projektgebiet durchgeführt. Die Ergebnisse und Bewertungen liegen nunmehr vor. Auf diesen Kartierungen aufbauend, erfolgt unter Berücksichtigung der spezifischen Wirkungsweisen der geplanten Elbbrücke, die Ermittlung der Umweltauswirkungen. Ein wesentlicher Aspekt hierbei ist die Feststellung der Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen der beiden Natura 2000-Gebieten (§34 BNatSchG). Hierzu wird EGL ebenfalls Hintergründe und Erkenntnisse hinsichtlich der anlagenbedingten Wirkfaktoren des Vorhabens in Bezug auf die FFH-Verträglichkeit vortragen.

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19.04.2022 - Betriebs- und Straßenbauausschuss - zur Kenntnis genommen

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