Antrag an den Kreistag - 2022/051
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 26.01.2022 zum Thema: "Elektromobilität fördern-Ladeinfrastruktur ausbauen" (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 02.02.2022)
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Klimacheck:
- keine wesentlichen Auswirkungen
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Mayte Wüstmann
- Beteiligt:
- Umwelt
- Verantwortlich:
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kreisausschuss
|
Beratung
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Mobilität
|
Beratung
|
|
|
25.05.2022
| |||
●
Bereit
|
|
Kreisausschuss
|
Beratung
|
|
●
Wartend
|
|
Kreistag
|
Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Antragsteller:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung wie folgt:
- Ein Ladeinfrastrukturkonzept vorzulegen, in dem-ausgehend von der Grundannahme, dass 30 Prozent des aktuellen Kfz-Bestandes im Jahre 2030 vollelektrisch angetrieben werden und für je 15 voll-elektrisch angetriebene PKW ein öffentlicher Ladepunkt vorhanden sein soll.
- Der Bedarf und die möglichen Standorte werden mit allen Kommunen im Landkreis unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Verteilernetzes entsprechend erarbeitet. Die kreisangehörigen Kommunen sollen zeitnah möglich infrage kommende Standorte zeitnah an den Landkreis melden.
- Über die Einbindung der Kommunen hinaus, sollen auch der Einzelhandel, die Tankstellenbetreiber*Innen und die gewerbliche Wohnungswirtschaft eingebunden werden. Das Ziel ist es, die Bereitschaft zu ermitteln, inwieweit sie auf ihrem Gelände selbst öffentliche zugängliche Ladesäulen installieren oder diese zumindest auf ihrem Gelände dulden würden.
- Der Landkreis Lüneburg übernimmt eine Koordinierungsfunktion zwischen den verschiedenen Akteuren.
- Mögliche Standorte für das Errichten vornehmlich von Schnelllade-Hubs im öffentlichen Raum sind zu identifizieren und darzustellen.
- Eine Zusammenarbeit mit regionalen Energieversorgern ist zu prüfen und ggf. umzusetzen.
- Für die Umsetzung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur sind alle Förderungsmöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene zu prüfen und auszuschöpfen. Weiterhin sind die bestehenden Haushaltsausgabereste in Höhe von rund 142.000 Euro auszuschöpfen. Die Bereitstellung weiterer Haushaltsmittel sind im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 bei Bedarf zu entscheiden.
Sachverhalt
Sachlage:
Der Beitrag des Mobilitätssektors zur Bewältigung der Klimakrise gleicht bisher einem Totalausfall. Daher begrüßt der Lüneburger Kreistag, dass sich die rot-grün-gelbe Regierungskoalition im Bund neben dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs und des Rad- und Fußverkehr das Ziel gesetzt hat, die Zahl der voll-elektrisch angetriebenen PKW bis zum Jahre 2030 auf bundesweit 15 Millionen zu steigern. Gleichzeitig hat die Ampel Koalition das Ziel formuliert, die öffentliche Ladeinfrastruktur auf eine Million Ladepunkte im Jahr 2030 auszubauen, damit rechnerisch ein öffentlicher zugänglicher Ladepunkt je 15 Elektro-PKW zur Verfügung steht.
Der im Jahr 2021 deutlich beschleunigte Ausbau der E-Mobilität und die Ankündigung namhafter Hersteller, aus der Produktion von Verbrenner-PKW auszusteigen, zeigt, dass das Ziel der Bundesregierung, bis 2030 mindestens 15 Millionen E-PKW in Deutschland zugelassen zu haben, sehr realistisch ist. Mit dieser Entwicklung muss der bisher viel zu langsame Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur Schritt halten. Dabei soll der Landkreis nicht selbst Betreiberin öffentlicher Ladesäulen sein, sich aber der Aufgabe stellen, deren Aufbau vornehmlich auf quartiersnahen Parkplätzen von Unternehmen und auf geeigneten öffentlichen Flächen zu koordinieren, zu begleiten und mit den kreisangehörigen Kommunen erforderlichenfalls planerisch zu realisieren. Darauf weist auch im Übrigen der Niedersächsische Städtetag hin. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, den Aufbau öffentlicher Ladesäulen zu fördern. Auch das Land Niedersachsen will den Ausbau der Ladeinfrastruktur fördern.
Stellungnahme der Verwaltung vom 02.02.2022:
Zu Nr. 1, 2 und 3
Die Verwaltung des Landkreises hat 2018 gemeinsam mit der Hansestadt Lüneburg durch ein Gutachterbüro ein Kommunales Elektromobilitätskonzept erstellen lassen.
Neben Empfehlungen für die Umstellung des Fuhrparks auf E-Antriebe und eine Kombination mit einem öffentlichen Carsharing-Angebot sowie Empfehlungen für die Einführung von E-Fahrzeugen im ÖPNV wurde eine Standortanalyse für Ladeinfrastruktur erarbeitet.
Daher wurde für den gesamten Landkreis auf Basis von Studien zum deutschlandweiten Markthochlauf mit dem Standortmodell für Ladeinfrastruktur „GISeLIS“ eine Abschätzung zum Markthochlauf und dem damit verbundenen Ladebedarf in 2030 im Landkreis Lüneburg entwickelt. Diese Ergebnisse für den Ladebedarf 2030 sind als Karten im Geoportal einsehbar. Für jede Kommune im Landkreis Lüneburg wurden unter Einbeziehung bestehender Ladestationen die Standortpotentiale und geeignete Standorte für den weiteren Ausbau und eine Abschätzung des zusätzlichen Strombedarfs erarbeitet.
In dem Antrag wird eine methodische Vorgabe gemacht. Die Vorgabe von 30 % des KFZ-Bestandes und 15 Fahrzeuge je Ladepunkt ergibt für den Landkreis Lüneburg ca. 3.000 Standorte. Wird dies auf den PKW-Bestand reduziert, verbleiben ca. 2.000 Standorte.
Um diese Zahlen einzuordnen sei beispielhaft auf das „Konzept zum Aufbau einer bedarfsorientierten Ladeinfrastruktur im Rhein-Erft-Kreis“ verwiesen. Dort wurde das Konzept durch einen externen Berater erstellt.
Aus dem Konzept des Rhein-Erft-Kreises geht eine differenzierte Ermittlung des Bedarfs hervor. Dieser besteht laut dem Konzept des Rhein-Erft-Kreises hauptsächlich an Wohngebäuden. Mit großem Abstand folgen Unternehmensstandorte und erst danach halböffentliche und öffentliche Standorte.
Der Landkreis Lüneburg hat keinen direkten Einfluss auf die Schaffung von Ladepunkten an Wohnstandorten. Beratend ist der Landkreis über die Klimaschutzleitstelle hier bereits seit geraumer Zeit aktiv. So werden individuelle Beratungen zu Photovoltaikanlagen mit Wallbox vermittelt und finanziell gefördert.
Auf den halböffentlichen Raum hat der Landkreis ebenfalls keinen direkten Einfluss. So sind Ladepunkte an Einkaufszentren denkbar, was aber von den jeweiligen Eigentümern oder Betreibern zu projektieren wäre. Die großen Einzelhandels- sowie bundesweit agierenden Tankstellenunternehmen verfügen über eigene Ausbauplanungen. Lediglich wenn diesbezüglich Vorgaben von Fördermittelgebern bestehen, werden diese Ausbauplanungen der Kommune mitgeteilt.
Landkreis und Hansestadt Lüneburg betreiben an ihren Liegenschaften öffentliche und nicht-öffentliche Ladesäulen und betreiben diese gemeinsam über eine eigene, für alle Ladestromanbieter offene Betreiberplattform des kommunalen Anbieters Stromnetz Hamburg.
Die kreisangehörigen Kommunen, kleinere Gewerbebetriebe sowie die Wohnungswirtschaft werden zum Ausbau, Standort und Betrieb von Ladeinfrastruktur durch den Landkreis beraten.
Eine koordinierende Funktion hat die kartenbasierte Darstellung des Ladebedarfs in 2030 im Landkreis Lüneburg.
Zu Nr. 4
Im Rahmen seiner Möglichkeiten nimmt der Landkreis Lüneburg eine koordinierende Funktion jetzt schon wahr. Er hat jedoch keinen direkten Einfluss auf Unternehmen und Privathaushalte.
Zu Nr. 5 und 6
Hansestadt und Landkreis Lüneburg sind im regelmäßigen Austausch mit den Netzbetreibern zum Ausbau der Ladeinfrastruktur. Eine anwachsende Nachfrage wird sich insgesamt auf das Elektrizitätsnetz auswirken. Deshalb können Schnellladepunkte auch nur mit dem Energieversorger abgestimmt werden.
Zu Nr. 7
Schon seit einiger Zeit hat der Landkreis Lüneburg Fördermittel für Ladeinfrastruktur im Haushalt bereitgestellt. Trotz einiger Anläufe war die Nachfrage bisher gering. Dies ist der Grund für den Haushaltsausgaberest.
Über staatliche Fördermöglichkeiten wird informiert. Der Landkreis schöpft Fördermittel schon jetzt selbst aus, wenn er in Eigenregie Landeinfrastruktur aufbaut oder betreibt.
Fazit: Ein Konzept liegt bereits vor. Der Landkreis berät bereits Einwohnerinnen und Einwohner sowie Kommunen. Beratend nimmt er mit der Klimaschutzleitstelle eine koordinierende Rolle im Rahmen seiner Möglichkeiten ein. Er bietet auf seinen Grundstücken bereits Ladeinfrastruktur an.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
414,6 kB
|
