Anfrage an Fachausschuss / Kreistag - 2022/028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Situation der Honorarkräfte an der VHS Lüneburg als prekäres Beschäftigungsverhältnis gewertet werden kann. Die Verwaltung berichtet im Ausschuss für Soziales und Gesundheit am 01.03.2022.

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:

 

Definition prekäres Beschäftigungsverhältnis:

Prekäres Beschäftigungsverhältnis ist die Bezeichnung für Arbeitsverhältnisse mit niedrigen Löhnen, die an der Schwelle zu Arbeitslosigkeit und Armut stehen, keine Absicherung durch die Sozialversicherung und arbeitsrechtliche Schutzrechte aufweisen.

 

 

Begründung:

Viele der Beschäftigten der VHS sind als Honorarkräfte angestellt, für die viele gesetzliche und tarifrechtliche Schutzrechte entfallen, die für festangestellte Arbeitskräfte gelten oder durch Druck der Betriebsräte und Gewerkschaften wirksam gemacht werden können. Sie arbeiten somit in einem nahezu rechtsfreien Raum, der keinerlei Kündigungsschutz, tarifliche Gehaltsregelung, Anspruch auf Urlaub, Personalvertretung, Entgeltfortzahlung, Elternzeit, Arbeitsschutz, und Regelungen zur Befristung der Arbeitsverträge, usw. vorsieht. Das bedeutet zum Beispiel, dass Honorarkräfte keine Bezahlung bei Urlaub, Feiertagen, Krankheitstagen, keinen Bildungsurlaub, keine Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, keine Arbeitslosenversicherung und keine betriebliche Altersvorsorge, usw. erhalten. Die anfallenden Kosten müssen die Honorarkräfte selbst tragen. Das so entstehende prekäre Arbeitsverhältnis wurde vor allem während der Corona-Pandemie noch einmal deutlich, da die Arbeitskräfte ohne jegliche Unterstützung bzw. Ausgleichszahlung aus ihrem Arbeitsverhältnis und somit vorzeitig aus den zuvor abgeschlossenen Verträgen entlassen wurden. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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