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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2005/113

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Einrichtung der genannten Ausbildungsplätze wird beschlossen.

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Sachverhalt

Sachlage:

Zum 01.08.2006 steht die Einstellung von Auszubildenden und Anwärterinnen/Anwärtern in den verschiedenen Berufsbereichen und Laufbahnen an. Im Hinblick auf die brisante Haushaltslage des Landkreises Lüneburg sollte, wie auch in den Vorjahren, weiterhin auf die Einrichtung von Ausbildungsplätzen deutlich über den Bedarf an Nachwuchsführungskräften hinaus, verzichtet werden. Um jedoch einerseits die Möglichkeit einer Übernahme gut geeigneter eigener Anwärterinnen/Anwärter und Auszubildender mittelfristig zu erhalten, andererseits aber auch eine Auswahl vornehmen zu können, wird vorgeschlagen, zum 01.08.2006 in folgendem Umfang Anwärterinnen/Anwärter und Auszubildende einzustellen:

 

Ø      2 Auszubildende für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten

Ø      2 Anwärterinnen/Anwärter im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst

Ø      eine/n Auszubildende/r für den Beruf der Straßenwärterin/des Straßenwärters

 

Damit genügend geeignete Bewerberinnen/Bewerber angesprochen werden können, ist die Ausschreibung der Stellen im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst und der Verwaltungsfachangestellten bereits im August 2005 unmittelbar nach den Schulferien erforderlich.

 

Nach dem von der Bundesregierung und der Wirtschaft im Sommer vergangenen Jahres der nationale Ausbildungspakt mit einer dreijährigen Dauer beschlossen wurde, besteht zurzeit keine Notwendigkeit auf die Regelungen des im vergangenen Jahr beschlossenen Berufsausbildungsgesetzes zu reagieren. Dies betreffend wird jedoch auch nochmals auf die Vorlage-Nr.: 2004/112 verwiesen. Aufgrund der Rahmenbedingungen ist weiterhin anzunehmen, dass durch eine Erhöhung der Ausbildungsplatzzahlen im öffentlichen Dienst „Arbeitslose auf Halde“ produziert würden, da die Absolventinnen und Absolventen der Ausbildung für die Berufe der/des Verwaltungsfachangestellten, wie auch des Straßenwärters außerhalb des öffentlichen Dienstes in Regel keine Einstellungszusagen bekommen. In Frage kommende Stellen im öffentlichen Dienst sind für Berufsanfänger zurzeit nicht vorhanden. Auch stehen beim Landkreis Lüneburg weiterhin nicht die räumlichen und personellen Kapazitäten zur Verfügung, um eine im Sinne des Berufsausbildungssicherungsgesetzes geforderte Ausbildungsquote erfüllen zu können.

 

Es wird daher vorgeschlagen, der Einrichtung der Ausbildungsplätze zum 01.08.2006 im oben genannten Umfang zuzustimmen, damit seitens der Verwaltung umgehend mit der Planung und Durchführung des Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens begonnen werden kann.

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20.06.2005 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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