Beschlussvorlage - 2005/109
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer dritten Änderungsverordnung zur Taxenordnung des Landkreises Lüneburg
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen
- Bearbeitung:
- Sabine Mindt
- Verantwortlich:
- Mindt, Sabine
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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●
Erledigt
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Kreistag
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Beratung
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20.06.2005
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Sachverhalt
Sachlage:
Für den Landkreis Lüneburg mit Ausnahme des Gebietes der Stadt
Lüneburg gilt zur Zeit die vom Kreistag am 13.10.1997 beschlossene
Taxenordnung, die 1. Änderungsverordnung, beschlossen vom Kreistag am
10.04.2000 sowie die 2. Änderungsverordnung, beschlossen vom Kreistag am
12.11.2001. Die Taxenordnung sowie die 1. und 2. Änderungsverordnung wurden
seinerzeit aufgrund eines Unternehmers, der sich in Radbruch niedergelassen
hat, erlassen. Nach wie vor gibt es nur dieses Unternehmen in Radbruch mit zur
Zeit drei Taxen. Die seinerzeit beschlossene Taxenordnung sowie die 1. und 2.
Änderungsverordnung lehnen sich an die der Stadt Lüneburg an, insbesondere sind
die dort festgesetzten Beförderungsentgelte übernommen worden. Dies gilt auch
für diese zu beschließende 3. Änderungsverordnung (Anlage 1 - Änderungen sind
in Fettdruck hervorgehoben).
Durch die Preisentwicklungen haben die Taxenunternehmer über
Ihren Verband im Bereich der Stadt Lüneburg höhere Tarife gefordert.
Vom Rat der Stadt Lüneburg wurde daraufhin über neue Tarife
beraten. Dem Vorschlag des Verbandes den Bereitstellungspreis unverändert zu
lassen, aber für die ersten vier Kilometer je km 1,40 (statt bisher 1,20 )
zu berechnen und ab dem fünften Kilometer
je km 1,20 wurde zugestimmt. Die 5. Änderungsverordnung der Stadt
Lüneburg ist mit Datum vom 01.04.2005 in Kraft getreten.
Von hier erscheint die beantragte Erhöhung gerechtfertigt, so
dass der § 7 der Taxenordnung des Landkreises Lüneburg dem § 8 der Taxenordnung
der Stadt Lüneburg angeglichen werden sollte.
Es wurde der in der 2. Änderungsverordnung wegen der Euro
Umstellung herausgenommene Höchstbetrag für Bußgelder (seinerzeit vor der Euro
Umstellung 10.000 DM) nach der jetzt erfolgten Änderung des
Personenbeförderungsgesetzes, nunmehr 5.000 ,
wieder aufgenommen. Ebenso wurde der Absatz 2 des § 13 wieder
aufgenommen. Dieser war in der 2. Änderungsverordnung herausgenommen worden, da
aufgrund der Währungsumstellung sich die Fahrpreise sofort änderten und somit
nicht erst spätestens vier Wochen nach Inkrafttreten der Verordnung wie sonst
üblich.
Die IHK und der Gesamtverband Verkehrsgewerbe haben dem Entwurf
zugestimmt.









