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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2005/109

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die dritte Änderungsverordnung zur Taxenordnung in der vorgelegten Fassung wird beschlossen.

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Sachverhalt

Sachlage:

 

Für den Landkreis Lüneburg mit Ausnahme des Gebietes der Stadt Lüneburg gilt zur Zeit die vom Kreistag am 13.10.1997 beschlossene Taxenordnung, die 1. Änderungsverordnung, beschlossen vom Kreistag am 10.04.2000 sowie die 2. Änderungsverordnung, beschlossen vom Kreistag am 12.11.2001. Die Taxenordnung sowie die 1. und 2. Änderungsverordnung wurden seinerzeit aufgrund eines Unternehmers, der sich in Radbruch niedergelassen hat, erlassen. Nach wie vor gibt es nur dieses Unternehmen in Radbruch mit zur Zeit drei Taxen. Die seinerzeit beschlossene Taxenordnung sowie die 1. und 2. Änderungsverordnung lehnen sich an die der Stadt Lüneburg an, insbesondere sind die dort festgesetzten Beförderungsentgelte übernommen worden. Dies gilt auch für diese zu beschließende 3. Änderungsverordnung (Anlage 1 - Änderungen sind in Fettdruck hervorgehoben).

 

Durch die Preisentwicklungen haben die Taxenunternehmer über Ihren Verband im Bereich der Stadt Lüneburg höhere Tarife gefordert.

Vom Rat der Stadt Lüneburg wurde daraufhin über neue Tarife beraten. Dem Vorschlag des Verbandes den Bereitstellungspreis unverändert zu lassen, aber für die ersten vier Kilometer je km 1,40 € (statt bisher 1,20 €) zu berechnen und ab dem fünften Kilometer  je km 1,20 € wurde zugestimmt. Die 5. Änderungsverordnung der Stadt Lüneburg ist mit Datum vom 01.04.2005 in Kraft getreten.

 

Von hier erscheint die beantragte Erhöhung gerechtfertigt, so dass der § 7 der Taxenordnung des Landkreises Lüneburg dem § 8 der Taxenordnung der Stadt Lüneburg angeglichen werden sollte.

 

Es wurde der in der 2. Änderungsverordnung wegen der Euro – Umstellung herausgenommene Höchstbetrag für Bußgelder (seinerzeit vor der Euro – Umstellung 10.000 DM) nach der jetzt erfolgten Änderung des Personenbeförderungsgesetzes, nunmehr 5.000 €,  wieder aufgenommen. Ebenso wurde der Absatz 2 des § 13 wieder aufgenommen. Dieser war in der 2. Änderungsverordnung herausgenommen worden, da aufgrund der Währungsumstellung sich die Fahrpreise sofort änderten und somit nicht erst spätestens vier Wochen nach Inkrafttreten der Verordnung wie sonst üblich.

 

Die IHK und der Gesamtverband Verkehrsgewerbe haben dem Entwurf zugestimmt.

 

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20.06.2005 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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