Beschlussvorlage - 2005/007
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufnahme von Kommunaldarlehen auf Grund der Haushaltssatzung 2005
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Martina Lüttchen
- Verantwortlich:
- Wiegert, Jürgen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und Verwaltungsreform
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Beratung
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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20.06.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der
Landrat wird vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung durch die
Aufsichtsbehörde ermächtigt, Darlehensverträge bis zur Gesamtsumme von
7.606.400 Euro abzuschließen.
- Die
Darlehensverträge sind höchstens über eine Laufzeit von 30 Jahren mit dem
Kreditinstitut abzuschließen, das zum Zeitpunkt der notwendigen
Darlehensaufnahme die günstigsten Konditionen offeriert. Das Gleiche gilt
auch für evtl. notwendige Umschuldungen von Altkrediten.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, den Kreisausschuss und den Kreistag
unverzüglich über den Abschluss der Darlehensverträge zu unterrichten.
Sachverhalt
Sachlage:
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) ist in der
Haushaltssatzung 2005 auf 7.606.400 Euro festgesetzt worden.
Die Aufsichtsbehörde hat den Gesamtbetrag der Kredite noch
nicht genehmigt. Die Kreditaufnahme erfolgt frühestens nach Genehmigung der
Haushaltssatzung.
Zur Aufnahme der Kredite bedarf es gemäß § 36 I Nr. 13 NLO
eines Beschlusses des Kreistages.
Die Konditionen am Kreditmarkt ändern sich täglich, sodass
Kreditangebote nur kurzfristig gültig sind. Um auf günstige Kreditangebote
schnell reagieren zu können, hat der Nds. MI durch Erlass vom 03.10.1983 für
zulässig erklärt, dass der Landrat durch Beschluss des Kreistages ermächtigt
wird, Darlehensverträge abzuschließen. Nur so ist auch den Kommunen ein
marktgerechtes Verhalten möglich.
Um eine effiziente Ausführung des Haushaltsplanes und eine
flexible Haushaltswirtschaft zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, den Landrat
zur Kreditaufnahme bei Bedarf zu den jeweils günstigsten Konditionen zu
ermächtigen, wie dieses auch in den Vorjahren gehandhabt wurde.
