Beschlussvorlage - 2005/001
Grunddaten
- Betreff:
-
Bekanntgabe der Aufnahme eines Kommunaldarlehns in Höhe von 1.892.000 Euro aus der Kreditermächtigung 2004
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Martina Lüttchen
- Beteiligt:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Verantwortlich:
- Wiegert, Jürgen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und Verwaltungsreform
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Beratung
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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20.06.2005
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Sachverhalt
Sachlage:
Mit Beschluss des Kreistages vom 24.05.2004 wurde der Landrat
ermächtigt, entsprechend der Haushaltssatzung 2004 3.784.800 Euro bei dem
Kreditinstitut aufzunehmen, das zum Zeitpunkt der notwendig werdenden
Darlehensaufnahme das günstigste Angebot unterbreitet.
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Kreisausschuss und den
Kreistag unverzüglich über den Abschluss des Darlehensvertrages zu
unterrichten.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat im Rahmen des
Konzeptes der Bundesregierung zur Stärkung der Binnennachfrage ein
Infrastrukturprogramm Sonderfonds „Wachstumsimpulse“ aufgelegt.
Danach haben Kommunen die Möglichkeit, zinsvergünstigte Förderkredite für
kommunale Investitionen zu erhalten. Gefördert werden u. a. Investitionen für
Schulen und Straßenbau.
Der Landkreis hat – wie bereits in 2003 – einen
entsprechenden Förderkredit in maximaler Höhe (50 % der in 2004 veranschlagten
Kreditsumme) beantragt und bewilligt bekommen. Da der Landkreis Lüneburg im
Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ liegt, wird der Zinssatz in den ersten drei Jahren
der Laufzeit durch Bundeszuschüsse zusätzlich reduziert.
Die Konditionen des Darlehens stellen sich insgesamt
folgendermaßen dar:
Kreditbetrag: |
1.892.000 Euro |
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Zinsbindung: |
bis zum 15.02.2025 |
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Zinssätze: |
0,60 % |
im 1. und 2. Jahr |
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1,60 % |
im 3. Jahr |
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4,00 % |
im 4. Jahr |
Tilgung: |
5 tilgungsfreie Anlaufjahre anschl. in 50 gleich hohen Halbjahresraten von 37.840 Euro (4 % p. a.) |
Durch die Zinssubvention in den ersten drei Jahren der Laufzeit
ergibt sich für den Landkreis eine Zinsersparnis von rd. 191.000 Euro.
