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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2005/041

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss beschließt, dem Vorschlag der Verwaltung, die anerkannten Naturschutzverbände institutionell zu fördern, zu entsprechen.

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Sachverhalt

Sachlage:

In der Vergangenheit wurden Naturschutzprojekte Dritter bis 2004 mit 12.500,00 € ab 2005 mit 11.200,00 € jährlich unterstützt. Seitens der Naturschutzverbände und sonstiger Stellen wurden Projektförderanträge mit entsprechenden Unterlagen eingereicht, die zur Zahlung eines Zuschusses geführt haben. Die Antragstellung und Prüfung führte sowohl bei Verbänden als auch im Fachdienst zu einem mehr oder weniger großen Aufwand, die Fördersumme ist aber in der Regel konstant geblieben. Um einerseits den Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten zu reduzieren und andererseits die ehrenamtliche Naturschutzarbeit der anerkannten Naturschutzverbände anzuerkennen, wird vorgeschlagen, die Naturschutzverbände nicht im Rahmen einer Projektförderung, sondern im Rahmen einer institutionellen Förderung finanziell zu unterstützen. Hierbei wird folgendes Verfahren vorgeschlagen:

 

  1. Die Grundförderung für jeden beim Landkreis Lüneburg anerkannten und im Kreisgebiet tätigen Naturschutzverband beträgt für das Jahr 2005 100,00 €.
  2. Entsprechend den regelmäßigen Förderungen der Vorjahre erhalten der NABU 4.500,00 € und der BUND 2.700,00 € Zuschuss. (Eine 10 %ige Kürzung des Ansatzes im Haushaltsjahr 2005 wird hierbei anteilig berücksichtigt).
  3. Verbände, die auch im nachfolgenden Jahr von der institutionellen Verbandsförderung partizipieren  wollen, stellen dem Landkreis Lüneburg im Januar einen zusammengefassten Tätigkeits- und Projektbericht zur Verfügung, aus dem eine zweckgemäße Verwendung der Fördermittel nachvollzogen werden kann.
  4. Der Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz entscheidet auf der Grundlage der Berichte über die Förderung für das nachfolgende Haushaltsjahr.

 

Die Grundförderung von 100,00 € erfolgt lediglich für das Haushaltsjahr 2005. Danach entscheidet der Ausschuss im Einzelfall über eine weitere Förderung. Neben der Förderung der anerkannten Naturschutzverbände wurden in den vergangenen Jahren auch die Kopfweidenpflege durch den Verein zum Schutz der Kulturlandschaft, die Vogelpflegestation Wendland und die Arbeitsgemeinschaft „Fledermausschutz“ sowie Hornissenbeauftragte finanziell unterstützt. Diese Förderung soll auch weiterhin erfolgen, da es sich allerdings um keine anerkannten Naturschutzverbände handelt, sollte hier die Projektförderung nicht durch die institutionelle Förderung ersetzt werden.

 

Die Umstellung der Fördermittelvergabe führt zu keiner finanziellen Mehrbelastung, sondern lediglich zu einer Reduzierung des Arbeitsaufwandes. Außerdem trägt diese Art der Förderung dem Grundgedanken, dass die anerkannten Naturschutzverbände einen wichtigen Beitrag für die Naturschutzarbeit im Landkreis Lüneburg leisten, Rechnung.

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

23.06.2005 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz - geändert beschlossen

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