Beschlussvorlage - 2005/041
Grunddaten
- Betreff:
-
Institutionelle Förderung der anerkannten Naturschutzverbände
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Claudia Mentz
- Verantwortlich:
- Bartscht, Stefan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
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Entscheidung
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23.06.2005
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Sachverhalt
Sachlage:
In der Vergangenheit wurden Naturschutzprojekte Dritter bis
2004 mit 12.500,00 ab 2005 mit 11.200,00 jährlich unterstützt. Seitens der
Naturschutzverbände und sonstiger Stellen wurden Projektförderanträge mit
entsprechenden Unterlagen eingereicht, die zur Zahlung eines Zuschusses geführt
haben. Die Antragstellung und Prüfung führte sowohl bei Verbänden als auch im
Fachdienst zu einem mehr oder weniger großen Aufwand, die Fördersumme ist aber
in der Regel konstant geblieben. Um einerseits den Verwaltungsaufwand auf
beiden Seiten zu reduzieren und andererseits die ehrenamtliche
Naturschutzarbeit der anerkannten Naturschutzverbände anzuerkennen, wird
vorgeschlagen, die Naturschutzverbände nicht im Rahmen einer Projektförderung,
sondern im Rahmen einer institutionellen Förderung finanziell zu unterstützen.
Hierbei wird folgendes Verfahren vorgeschlagen:
- Die
Grundförderung für jeden beim Landkreis Lüneburg anerkannten und im
Kreisgebiet tätigen Naturschutzverband beträgt für das Jahr 2005 100,00 .
- Entsprechend
den regelmäßigen Förderungen der Vorjahre erhalten der NABU 4.500,00 und
der BUND 2.700,00 Zuschuss. (Eine 10 %ige Kürzung des Ansatzes im
Haushaltsjahr 2005 wird hierbei anteilig berücksichtigt).
- Verbände,
die auch im nachfolgenden Jahr von der institutionellen Verbandsförderung
partizipieren wollen, stellen dem
Landkreis Lüneburg im Januar einen zusammengefassten Tätigkeits- und
Projektbericht zur Verfügung, aus dem eine zweckgemäße Verwendung der
Fördermittel nachvollzogen werden kann.
- Der
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21
und Verbraucherschutz entscheidet auf der Grundlage der Berichte über die
Förderung für das nachfolgende Haushaltsjahr.
Die Grundförderung von 100,00 erfolgt lediglich für das
Haushaltsjahr 2005. Danach entscheidet der Ausschuss im Einzelfall über eine
weitere Förderung. Neben der Förderung der anerkannten Naturschutzverbände
wurden in den vergangenen Jahren auch die Kopfweidenpflege durch den Verein zum
Schutz der Kulturlandschaft, die Vogelpflegestation Wendland und die
Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz sowie Hornissenbeauftragte finanziell
unterstützt. Diese Förderung soll auch weiterhin erfolgen, da es sich
allerdings um keine anerkannten Naturschutzverbände handelt, sollte hier die
Projektförderung nicht durch die institutionelle Förderung ersetzt werden.
Die Umstellung der Fördermittelvergabe führt zu keiner
finanziellen Mehrbelastung, sondern lediglich zu einer Reduzierung des Arbeitsaufwandes.
Außerdem trägt diese Art der Förderung dem Grundgedanken, dass die anerkannten
Naturschutzverbände einen wichtigen Beitrag für die Naturschutzarbeit im
Landkreis Lüneburg leisten, Rechnung.
