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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2022/262

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg (BuK) werden angewiesen, der Feststellung des Jahresabschlusses 2021, dem Lagebericht und der Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates r das Geschäftsjahr 2021 zuzustimmen.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die Gewinn- und Verlustrechnung der BuK für das Geschäftsjahr 2021 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 146.452,44 € ab.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRB Revision und Beratung oHG hat den Jahresabschluss geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Der ausgewiesene Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. Dadurch reduziert sich das Eigenkapital der Gesellschaft von 467.231,25 € zum 31.12.2020 auf 320.778,82 € zum 31.12.2021.

 

Wie sich aus dem Lagebericht der Geschäftsführerin ergibt, haben die Auswirkungen der Corona-Krise die Ertragslage und die Liquidität der Gesellschaft deutlich negativ beeinflusst. Die Jahresfehlbeträge haben das Eigenkapital abgeschmolzen und durch die zu erwartenden Jahresfehlbeträge in 2022/23 sowie durch die Annahme, dass als Nachwirkungen der Krise erst mittelfristig wieder ausgeglichene Jahresergebnisse zu erreichen sind, kann der Fortbestand des Geschäftsbetriebs der gemeinnützigen Bildungs- und Kultur-gesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH Volkshochschule REGION Lüneburg - nur durch die gemeinsam getragenen Anstrengungen und die finanzielle Unterstützung seitens der Gesellschafter als gesichert angesehen werden.

 

Der Aufsichtsrat hat über den Jahresabschluss sowie über die Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat beraten und der Gesellschafterversammlung einstimmig zur entsprechenden Beschlussfassung empfohlen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.08.2022 - Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung - ungeändert beschlossen

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26.08.2022 - Kreisausschuss

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