Antrag an Fachausschüsse - 2022/279

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert:

direkt Gespräche zum Verein“ Frauen helfen Frauen e.V.“ zu suchen, um wieder eine direkte Prozessbegleitung des notwendigen Neubaus eines Frauenschutzzentrums in der Hansestadt neburg wahrzunehmen. Es ist zwingend erforderlich, die Gespräche fortzusetzen, damit das Projekt Frauenschutzzentrum in dem vorgesehenen begrenzten Zeitrahmen umgesetzt werden kann.

 

Vertreter*innen der Sozialdezernate des Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg sollen sich zeitnah mit Vertreter*innen des Vereins Frauen helfen Frauen e.V. zusammensetzen, um über den Investitionskostenzuschuss zum Bau eines neuen Frauenhauses zu verhandeln.
 

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Sachverhalt

 

Sachlage:

 

Die finanzielle Unterstützung des Frauenhauses (Betriebskosten) wurde bisher hälftig durch Landkreis und Hansestadt getragen. Ein Eigenanteil zur Finanzierung von Grundstück und Neubau muss vom Verein Frauen helfen Frauen e.V. finanziert werden und reicht bei Weitem nicht aus, um die entstehenden Kosten zu decken. Frau Lambertz vom Verein Frauen helfen Frauen e.V. hatte ihr Anliegen zum aktuellen Stand des Projektes „Frauenschutzzentrum Lüneburg“ bereits im März 2021 im Fachausschuss Soziales und Gesundheit vorgetragen. Über die Bundesförderung „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“nnte ein bedeutsamer Teil der investiven Maßnahmen gedeckt werden, die Anmeldefrist hierfür ist am 31.03.2023.

 

Eine weiterführende Prozessbegleitung hinsichtlich eines Grundstücks und eines Neubaus findet

von Seiten der Verwaltung derzeit nicht statt und muss daher unverzüglich wieder aufgenommen

werden.


 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.09.2022 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit - zurückgezogen