Beschlussvorlage - 2005/123
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Rudolf-Steiner-Schule auf einen Sanierungszuschuss aus der Kreisschulbaukasse des Landkreises Lüneburg
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Wieske, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
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Beratung
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04.07.2005
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Sachverhalt
Sachlage:
Die Rudolf-Steiner-Schule hat mit Schreiben vom 16.12.2004 für
Sanierungsmaßnahmen von Stadt und Landkreis Lüneburg Zuschüsse in Höhe von
insgesamt 172.000 aus der Kreisschulbaukasse beantragt. Der genannte Betrag
umfasst den letzten Sanierungsschritt der, nach Angaben der
Rudolf-Steiner-Schule, aus eigenen Kräften, auch aufgrund der
Finanzhilfekürzungen des Landes, nicht mehr aufgebracht werden könne.
Der Schulausschuss der Stadt Lüneburg hat im Mai 2005
empfohlen, der Rudolf-Steiner-Schule einen Betrag in Höhe von rd. 50.000 im
Rahmen eines Sanierungsprogramms aus dem allgemeinen Haushalt zur Verfügung zu
stellen.
Eine Bezuschussung aus der Kreisschulbaukasse kommt nicht in
Betracht. Nach § 117 Absätze 1 und 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG)
können hieraus nur Bauvorhaben an öffentlichen Schulen des Landkreises und der
kreisangehörigen Gemeinden gefördert werden. Insoweit könnte auch der Landkreis
nur eine Förderung aus allgemeinen Haushaltsmitteln gewähren.
Die Rudolf-Steiner-Schule weist in dem Antrag auf die rd. 200
Schülerinnen und Schüler aus der Fläche des Landkreises Lüneburg hin, die dort
in den Klassen 1 bis 13 beschult werden und somit die öffentlichen Schulen im
Landkreis entlasten.
Würde man die Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis (ohne
Stadt Lüneburg) aus dem Sek. I-Bereich allein den beiden gymnasialen Standorten
in Scharnebeck und Oedeme zuordnen, so würde sich in der Tat an beiden
genannten Standorten ein zusätzlicher Raumbedarf von 2 bis 3 allgemeinen
Unterrichtsräumen ergeben. Ausgehend von den Kosten für Mobilklassen käme so
ein Betrag von 240 bis ca. 300.000 zusammen.
Diese Sichtweise würde dann allerdings auch für die beiden noch
vorhandenen privaten Gymnasien in Marienau und das Gymnasium Lüneburger Heide
in Melbeck gelten.
Die Rechtslage ist aus Sicht der Verwaltung eindeutig. Schulen
in freier Trägerschaft sind eigenständige Institutionen. In aller Regel wird
eine solche Schule errichtet, um ein spezifisches pädagogisches Konzept,
abweichend von dem des öffentlichen Schulwesens, zu verwirklichen. Das Angebot
einer Privatschule wird also in Anspruch genommen, weil es sich von dem der
öffentlichen Schulen unterscheidet. Das Land Niedersachsen steht aufgrund der
einschlägigen Bestimmungen in der Niedersächsischen Verfassung sowie dem
Niedersächsischen Schulgesetz in der Pflicht, den Bestand von Schulen in freier
Trägerschaft als solche zu gewährleisten und ggf. durch finanzielle
Unterstützung aufrecht zu erhalten. Eine weitere Beteiligung der öffentlichen
Schulträger ist nicht vorgesehen. Zwar werden Privatschulen nach § 26 Abs. 3
NSchG im Schulentwicklungsplan berücksichtigt, aus Sicht der Verwaltung lässt
sich hieraus aber keine Verpflichtung des öffentlichen Schulträgers zur
finanziellen Unterstützung einer Privatschule herleiten.
Es ist zudem zu erwarten, dass bei Gewährung eines Zuschusses,
auch die beiden bereits genannten Privatschulen in der Fläche des Landkreises
künftig derartige Anträge mit eben der gleichen Begründung stellen werden.
Der Landkreis Lüneburg hat zudem keine entsprechenden Mittel im
laufenden Haushaltsjahr eingeplant. Für das kommende Haushaltsjahr müsste die
entsprechende Haushaltsstelle aufgestockt werden bzw. andere Maßnahmen
zurückstehen. Vor dem Hintergrund des baulichen Unterhaltungszustandes der
eigenen Schulen wäre dies aus Sicht der Verwaltung nicht zu rechtfertigen.
