Beschlussvorlage - 2005/141
Grunddaten
- Betreff:
-
Namensgebung für die Realschule Embsen
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Wieske, Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
|
Beratung
|
|
|
|
04.07.2005
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Kreisausschuss
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt
Sachlage:
Die Gesamtkonferenz der Realschule Embsen hat in der Sitzung am
07. Juni 2005 bei nur einer Enthaltung und einer Gegenstimme beschlossen, beim
Schulträger Landkreis Lüneburg den Antrag zu stellen, der Realschule Embsen den
Namen
Geschwister-Scholl-Realschule
zu geben. Der Antrag ist der Anlage beigefügt.
Gemäß § 107 NSchG ist der Schulträger berechtigt, in seiner
Trägerschaft stehenden Schulen Namen zu geben. Über einen entsprechenden
Vorschlag der Schule, hat der Schulträger in angemessener Frist zu entscheiden.
Eine Namensgebung kommt nur zustande, wenn sowohl Schule als
auch Schulträger einen Namen übereinstimmend beschließen.
Aus Sicht der Verwaltung ist der Antrag der Realschule Embsen
schlüssig begründet. Gründe, die gegen eine entsprechende Namensgebung
sprächen, liegen nicht vor.
Die Kosten für ein neues Schulsiegel sowie Beschriftungen und
Hinweisschilder sind aus dem Schuletat zu tragen.









