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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2005/141

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag der Realschule Embsen, künftig den Namen „Geschwister-Scholl-Realschule“ zu tragen, wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachlage:

Die Gesamtkonferenz der Realschule Embsen hat in der Sitzung am 07. Juni 2005 bei nur einer Enthaltung und einer Gegenstimme beschlossen, beim Schulträger Landkreis Lüneburg den Antrag zu stellen, der Realschule Embsen den Namen

 

Geschwister-Scholl-Realschule

 

zu geben. Der Antrag ist der Anlage beigefügt.

 

Gemäß § 107 NSchG ist der Schulträger berechtigt, in seiner Trägerschaft stehenden Schulen Namen zu geben. Über einen entsprechenden Vorschlag der Schule, hat der Schulträger in angemessener Frist zu entscheiden.

Eine Namensgebung kommt nur zustande, wenn sowohl Schule als auch Schulträger einen Namen übereinstimmend beschließen.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist der Antrag der Realschule Embsen schlüssig begründet. Gründe, die gegen eine entsprechende Namensgebung sprächen, liegen nicht vor.

 

Die Kosten für ein neues Schulsiegel sowie Beschriftungen und Hinweisschilder sind aus dem Schuletat zu tragen.

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Beschlüsse

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04.07.2005 - Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen - ungeändert beschlossen

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