Beschlussvorlage - 2005/142
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilweise Kündigung der Neuvereinbarung über Bugdetierung und Energieeinsparung in Schulen
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Wieske, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
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Beratung
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04.07.2005
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die Neuvereinbarung über
Budgetierung und Energieeinsparung in Schulen hinsichtlich des
Bewirtschaftungsetats (§ 2 a) zum Ende des Haushaltsjahres 2005 zu kündigen.
Ergänzender Beschlussvorschlag vom 20.07.2005:
Mit dem Ziel, den Schulen auch weiterhin Anreize für eine
Senkung des Energieverbrauchs und einen schonenden Umgang mit den Ressourcen
zum Erhalt einer lebenswerten Umwelt zu bieten, wird die Verwaltung weiter
beauftragt, ein Konzept für einen Ideenwettbewerb zu erarbeiten, in dem Preise
für schulseitig initiierte Energieeinsparprojekte ausgelobt werden.
Sachverhalt
Sachlage:
Die der Vorlage beigefügte Neuvereinbarung über Budgetierung
und Energieeinsparung in Schulen ist zum Beginn des Haushaltsjahres 2003 in
Kraft getreten. Ziel der Vereinbarung ist neben der eigenverantwortlichen
Verwaltung der Schuletats die Senkung des Energieverbrauchs. Dafür wurde ein
Anreizsystem in der Gestalt geschaffen, dass 70 % der gegenüber dem
Durchschnittsverbrauch der Jahre 2000 2002 (Vergleichswert) eingesparten
Mittel des Bewirtschaftungsetats den Schulen zufließt. Insgesamt waren dies im
Durchschnitt der letzten 2 Jahre 25.105,00 jährlich.
Bis zur Neuvereinbarung, die gleichzeitig auch eine Anpassung
(d.h. Senkung) des Vergleichswertes beinhaltete, betrug der Ausschüttungssatz
nur 50 %. Gleichwohl wurden in dieser Zeit aufgrund des höheren
Vergleichswertes aus den Jahren 1995 1997 sehr viel größere Einsparerfolge
erzielt. So betrug die Zuführung eingesparter Mittel des Bewirtschaftungsetats
im Jahre 2003 stolze 103.015,00 . Mit Senkung des Vergleichswertes hat sich
also trotz Erhöhung des Ausschüttungssatzes um 20 % der Einsparerfolg der
Schulen auf nahezu ein Viertel reduziert.
Mit Ende des Jahres 2005 läuft diese Neuvereinbarung aus. Mit
Ablauf sind die Vergleichswerte nach § 4 erneut zu überprüfen und dem
Durchschnittsverbrauch der Jahre 2003 2005 anzupassen. Im Ergebnis bedeutet
dies, dass sich auch die Einsparmöglichkeiten noch einmal erheblich reduzieren
werden. Selbst wenn man davon ausginge, dass sich noch Einsparungen erzielen
lassen, bewegten sich diese wohl im einstelligen Prozentbereich.
Dem gegenüber steht ein erheblicher Abrechnungsaufwand. So hat
sich die stringente Anwendung der §§ 4 und 5 als außerordentlich arbeitsintensiv
herausgestellt. Dies liegt im Wesentlichen an den zahlreichen baulichen
Änderungen (auch Energiesparmaßnahmen) und wesentlichen organisatorischen
Änderungen an den Schulen, die jeweils individuelle Korrekturen der
Verbrauchswerte erforderlich machen. Besonders gravierend hat sich hier auch
die Auflösung der Orientierungsstufen und damit einhergehende Neuzuordnung der
5. und 6. Klassen ausgewirkt. Angeführt seien hier auch die zahlreichen
Mobilklassen, die an verschiedenen Schulstandorten als Übergangslösung
aufgestellt werden mussten und als Behelfsbauten natürlich ganz andere Bewirtschaftungskosten verursachen, als ein
modernes, massives Schulgebäude. Eine wirkliche Vergleichbarkeit und damit auch
Gleichbehandlung der verschiedenen kreiseigenen Schulen ist so kaum möglich.
Dies führt auch dazu, dass höhere Verbrauchswerte und damit eine
Verschlechterung des Betriebsergebnisses oft nicht den entsprechenden
Schuletats angelastet werden können, sondern aus dem Kreishaushalt getragen
werden müssen. Die gravierenden Veränderungen, die die Schulstrukturreform mit
sich brachten bedeuten auch, dass aus den Jahren 2003 2005 kein realistischer
Durchschnittsverbrauch abgeleitet werden kann. Dem Grunde nach wäre dies erst
wieder nach 3 Jahren möglich.
Das Ziel der Vereinbarung, das Nutzerverhalten zu beeinflussen
und die Schulen zur Senkung des Energieverbrauchs anzuhalten, ist aus Sicht der
Verwaltung erreicht. Dies belegen eindrucksvoll die Einsparerfolge und damit
einhergehenden Haushaltsresteübertragungen der vergangenen 7 Jahre. Viel mehr
kann jetzt von der Nutzerseite nicht zur Energieeinsparung beigetragen werden.
Diesen Stand gilt es nun zu halten und hier flankierend durch investive
Energiesparmaßnahmen und z.B. Weiterbildung der Schulhausmeister zu Energiemanagern
vor Ort zu unterstützen.
Da sich an dieser Gesamtsituation kurz- und mittelfristig nicht
ändern wird, schlägt die Verwaltung
- nicht zuletzt auch aus Gründen der Arbeitsökonomie - vor, die
Neuvereinbarung hinsichtlich des Bewirtschaftungsetats zum Ende des
Haushaltsjahres 2005 zu kündigen. Hiervon unberührt bleibt die Vereinbarung
hinsichtlich der Schuletats (Lehr- und Lernmittel).
