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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2005/142

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die Neuvereinbarung über Budgetierung und Energieeinsparung in Schulen hinsichtlich des Bewirtschaftungsetats (§ 2 a) zum Ende des Haushaltsjahres 2005 zu kündigen.

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 20.07.2005:

Mit dem Ziel, den Schulen auch weiterhin Anreize für eine Senkung des Energieverbrauchs und einen schonenden Umgang mit den Ressourcen zum Erhalt einer lebenswerten Umwelt zu bieten, wird die Verwaltung weiter beauftragt, ein Konzept für einen Ideenwettbewerb zu erarbeiten, in dem Preise für schulseitig initiierte Energieeinsparprojekte ausgelobt werden.

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Sachverhalt

Sachlage:

Die der Vorlage beigefügte Neuvereinbarung über Budgetierung und Energieeinsparung in Schulen ist zum Beginn des Haushaltsjahres 2003 in Kraft getreten. Ziel der Vereinbarung ist neben der eigenverantwortlichen Verwaltung der Schuletats die Senkung des Energieverbrauchs. Dafür wurde ein Anreizsystem in der Gestalt geschaffen, dass 70 % der gegenüber dem Durchschnittsverbrauch der Jahre 2000 – 2002 (Vergleichswert) eingesparten Mittel des Bewirtschaftungsetats den Schulen zufließt. Insgesamt waren dies im Durchschnitt der letzten 2 Jahre 25.105,00 € jährlich.

 

Bis zur Neuvereinbarung, die gleichzeitig auch eine Anpassung (d.h. Senkung) des Vergleichswertes beinhaltete, betrug der Ausschüttungssatz „nur“ 50 %. Gleichwohl wurden in dieser Zeit aufgrund des höheren Vergleichswertes aus den Jahren 1995 – 1997 sehr viel größere Einsparerfolge erzielt. So betrug die Zuführung eingesparter Mittel des Bewirtschaftungsetats im Jahre 2003 stolze 103.015,00 €. Mit Senkung des Vergleichswertes hat sich also trotz Erhöhung des Ausschüttungssatzes um 20 % der Einsparerfolg der Schulen auf nahezu ein Viertel reduziert.

 

Mit Ende des Jahres 2005 läuft diese Neuvereinbarung aus. Mit Ablauf sind die Vergleichswerte nach § 4 erneut zu überprüfen und dem Durchschnittsverbrauch der Jahre 2003 – 2005 anzupassen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass sich auch die Einsparmöglichkeiten noch einmal erheblich reduzieren werden. Selbst wenn man davon ausginge, dass sich noch Einsparungen erzielen lassen, bewegten sich diese wohl im einstelligen Prozentbereich.

 

Dem gegenüber steht ein erheblicher Abrechnungsaufwand. So hat sich die stringente Anwendung der §§ 4 und 5 als außerordentlich arbeitsintensiv herausgestellt. Dies liegt im Wesentlichen an den zahlreichen baulichen Änderungen (auch Energiesparmaßnahmen) und wesentlichen organisatorischen Änderungen an den Schulen, die jeweils individuelle Korrekturen der Verbrauchswerte erforderlich machen. Besonders gravierend hat sich hier auch die Auflösung der Orientierungsstufen und damit einhergehende Neuzuordnung der 5. und 6. Klassen ausgewirkt. Angeführt seien hier auch die zahlreichen Mobilklassen, die an verschiedenen Schulstandorten als Übergangslösung aufgestellt werden mussten und als „Behelfsbauten“ natürlich ganz andere  Bewirtschaftungskosten verursachen, als ein modernes, massives Schulgebäude. Eine wirkliche Vergleichbarkeit und damit auch Gleichbehandlung der verschiedenen kreiseigenen Schulen ist so kaum möglich. Dies führt auch dazu, dass höhere Verbrauchswerte und damit eine Verschlechterung des Betriebsergebnisses oft nicht den entsprechenden Schuletats angelastet werden können, sondern aus dem Kreishaushalt getragen werden müssen. Die gravierenden Veränderungen, die die Schulstrukturreform mit sich brachten bedeuten auch, dass aus den Jahren 2003 – 2005 kein realistischer Durchschnittsverbrauch abgeleitet werden kann. Dem Grunde nach wäre dies erst wieder nach 3 Jahren möglich.

 

Das Ziel der Vereinbarung, das Nutzerverhalten zu beeinflussen und die Schulen zur Senkung des Energieverbrauchs anzuhalten, ist aus Sicht der Verwaltung erreicht. Dies belegen eindrucksvoll die Einsparerfolge und damit einhergehenden Haushaltsresteübertragungen der vergangenen 7 Jahre. Viel mehr kann jetzt von der Nutzerseite nicht zur Energieeinsparung beigetragen werden. Diesen Stand gilt es nun zu halten und hier flankierend durch investive Energiesparmaßnahmen und z.B. Weiterbildung der Schulhausmeister zu „Energiemanagern vor Ort“ zu unterstützen.

 

Da sich an dieser Gesamtsituation kurz- und mittelfristig nicht ändern wird, schlägt die Verwaltung

- nicht zuletzt auch aus Gründen der Arbeitsökonomie - vor, die Neuvereinbarung hinsichtlich des Bewirtschaftungsetats zum Ende des Haushaltsjahres 2005 zu kündigen. Hiervon unberührt bleibt die Vereinbarung hinsichtlich der Schuletats (Lehr- und Lernmittel).

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Beschlüsse

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04.07.2005 - Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen - ungeändert beschlossen

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