Antrag an Fachausschüsse - 2022/169

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird r den Schulausschuss 2022 beauftragt:


1. Die Übersicht der Ganztagsschulen im Landkreis vom Stand September 2019 zu aktualisieren.


2. Wie viele Gelder bisher von den kreiseigenen Schulen zum Ganztag abgerufen worden sind, darzustellen.


3. Zu begründen, warum der Haushaltsansatz 2022 zur Unterstützung des Ganztages nur 20.000 Euro beträgt.


4. Zu ermitteln, welche finanziellen Fördermöglichkeiten die Landesregierung dem Landkreis für den notwendigen Ausbau des Ganztages bis 2025 in Aussicht stellt.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:

siehe Antrag

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 12.08.2022:

zu 1. siehe Anlage (wird kurzfristig zur Verfügung gestellt)

 

zu 2. Die im Haushalt veranschlagten Mittel werden den Schulen in voller Summe über das Schulbudget zur Verfügung gestellt. Somit sind sämtliche Mittel in den Ganztag der Schulen geflossen. Die Ausgabe der Haushaltsmittel erfolgt in Verantwortung der Schulleitung.

 

zu 3. Die Schulen erhalten mit Ausnahme der drei BBSn gemäß Beschluss des Kreisausschusses vom 16.08.2010 (Vorlage 2010/010) einen Betrag von 1.500 €hrlich zur Finanzierung von Mehraufwand im Ganztag. Der Betrag wurde seit diesem Beschluss nie erhöht. Seitens der Schulen wurde dies nicht angemahnt. Angesichts der oftmals hohen Haushaltsreste in den Schulbudgets wurde der Betrag auch seitens der Verwaltung nicht angepasst. Die Haushaltsreste aus 2020 betrugen je nach Schule zwischen 7.000 und 85.000 €.

 

zu 4. Das Land Niedersachsen stellt dem Landkreis Lüneburg keine finanziellen Fördermöglichkeiten in Aussicht. Dies hat eine Anfrage bei MCON zur Fördermittelrecherche bestätigt. Fördermittel stehen aktuell ausschließlich für Schulträger von Grundschulen für diese zur Verfügung.


 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.09.2022 - Ausschuss für Schule und Bildung - zur Kenntnis genommen