Berichtsvorlage - 2022/299
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungsprozess im Zusammenhang mit der Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2023, Finanzsituation der kreisangehörigen Gemeinden (im Stand der 1. Aktualisierung vom 16.09.2022)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Klimacheck:
- keine wesentlichen Auswirkungen
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Björn Mennrich
- Verantwortlich:
- Mennrich, Björn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
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21.09.2022
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Erledigt
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Kreistag
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13.10.2022
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Sachverhalt
Sachlage:
Die Landkreise sind bei Festlegung des Kreisumlagesatzes verpflichtet, sowohl den eigenen Finanzbedarf als auch den der umlagepflichtigen Gemeinden zu berücksichtigen. Als Grundlage für den im Zusammenhang mit der Festsetzung des Kreisumlagesatzes für das Haushaltsjahr 2023 erforderlichen Abwägungsvorgang zwischen Kreis- und Gemeindeinteressen hat der Landkreis von allen kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden umfassende Finanzdaten abgefordert.
Die Verwaltung wird das Ergebnis der Finanzdatenabfrage am 21.09.2022 im Ausschuss für Finanzen, Personal und innere Angelegenheiten vorstellen.
Ergänzende Sachdarstellung vom 16.09.2022
Eine Übersicht über die Finanzdaten des Landkreises und der kreisangehörigen Gemeinden wird als Anlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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514,3 kB
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