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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2022/281

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der eea Bericht (Anlage 1) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

1. Dem im Rahmen des European Energy Award erstellten Energiepolitischen Arbeitsprogramm des Landkreises Lüneburg (Anlage 2) wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, soweit erforderlich, für die Umsetzung einzelner Maßnahmen zum gegebenen Zeitpunkt die notwendigen Beschlüsse vorzubereiten.

3.Die Umsetzung einzelner Maßnahmen, soweit sie mit Ausgaben verbunden sind, stehen unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der dafür erforderlichen Haushaltsmittel (Finanzierungsvorbehalt).

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der eea Bericht ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Dieser fasst die Ergebnisse der IST-Analyse des European Energy Awards (eea) für den Landkreis Lüneburg, wie im Ausschuss für Klimaneutralität 2030 am 25.04.2022 von der BEKS EnergieEffizienz GmbH (Frau Gerwien-Siegel) vorgetragen, zusammen und stellt die Grundlage für das Energiepolitische Arbeitsprogramm (EPAP) des Landkreises dar.

 

Das EPAP (Masterplan) mit aktualisiertem Stand vom 08.09.2022 ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

Ziel ist es, das EPAP mit den dort aufgeführten Maßnahmen zu beschließen. Dabei werden, soweit erforderlich, für einzelne Maßnahmen zum gegebenen Zeitpunkt die notwendigen Beschlüsse in den jeweilig zuständigen Fachdiensten vorbereitet und in den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht. Für die Maßnahmen sind teilweise zusätzliche Haushaltsmittel erforderlich. Soweit einzelne Maßnahmen mit Ausgaben verbunden sind, stehen diese daher unter Finanzierungsvorbehalt.

 

Die Maßnahmen dienen der Zielerreichung (Klimaneutralität bis 2030) und sollen in den nächsten Jahren gemäß der Priorisierung* umgesetzt. Im Rahmen des European Energy Awards ist es vorgesehen jährlich ein internes (Re-) Audit durchzuführen. Hierbei wird vom Energieteam eine „Jahresbilanz“ erstellt, in der eine Erfolgskontrolle der Maßnahmen stattfindet und andererseits eine Planungsgrundlage für das kommende Jahr erstellt wird. Diese Ergebnisse dienen als Basis für das im Vierjahreszyklus stattfindende externe (Re-) Audit.

 

 

 

* Priorisiert wurden die Maßnahmen anhand von den Indikatoren CO2-Einsparung, Verbesserung des Zielerreichungsgrads bei der Zertifizierung mit dem eea, Verfügbarkeit von einerseits Finanzen und andererseits Personal und Umsetzungsstand der Maßnahme. Die Indikatoren wurden mit „ja“ oder „nein“ beantwortet, sodass maximal fünf Punkte möglich waren. Da alle Maßnahmen eine Verbesserung des Zielerreichungsgrads mit sich ziehen, wurde hier eine Mindestpunktzahl von 2,5 für die Beantwortung mit „ja“ als Indikator festgelegt. Dies ist der Mittelwert der noch zu erreichenden Punkte aller Handlungsfeldnnummern. Der Indikator Umsetzungsstand wurde mit ja“ beantwortet, sofern bereits ein Beschluss gefasst oder nicht erforderlich ist.

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 27.09.2022

 

Die Änderungen am EPAP, die im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Klimaneutralität 2030 am 27.09.2022 besprochen und beschlossen wurden, sind in der Anlage 4 rot markiert. Die Anlage 4 wurde der Vorlage nachträglich hinzugefügt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

Gemäß Anlage 2 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

x

Sonstiges: vorbehaltlich der jährlichen Etat- und Konsolidierungsbeschlüsse des Kreistages (Finanzierungsvorbehalt)

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

x

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Durch den Beschluss des EPAPs werden Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität geplant und umgesetzt. Die einzelnen Umsetzungen werden anhand von Audits regelmäßig bewertet.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

27.09.2022 - Ausschuss für Klimaneutralität 2030 - geändert beschlossen

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10.10.2022 - Kreisausschuss

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17.11.2022 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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