Beschlussvorlage - 2005/148
Grunddaten
- Betreff:
-
BBS II, Trakt 14 (Werkstatt-Trakt), Am Schwalbenberg - Abstellen von Sicherheitsmängeln:I. Baulicher BrandschutzII. Elektrosanierung
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Verantwortlich:
- Behrens, Armin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
|
Beratung
|
|
|
|
06.07.2005
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Kreisausschuss
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt
Sachlage:
Mit Berichtsvorlage 2005/053 wurde der Ausschuss für Hochbau-
und Energiesparmaßnahmen in seiner Sitzung am 11.04.2005 bereits über die
anstehende Abarbeitung von Mängeln, die eine Prüfung der allgemeinen elektrischen
Anlagen und der Flucht- und Rettungswegesituation in den Werkstätten der BBS II
durch Sachverständige aufgezeigt hat, informiert. Inzwischen wurden von den
beauftragten Fachplanern konkrete Maßnahmenpakete geschnürt und
Kostenberechnungen aufgestellt.
Zu I. Baulicher Brandschutz
Nach den grundsätzlichen Anforderungen des § 20 der
Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) müssen bauliche Anlagen so
angeordnet, beschaffen und für ihre
Benutzung geeignet sein, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung
von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von
Menschen (und Tieren) sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Dabei müssen
Schulen wegen ihrer Art und Nutzung besonderen bauaufsichtlichen Anforderungen
genügen. Konkretisiert werden diese in einer Richtlinie über bauaufsichtliche
Anforderungen an Schulen (SchulbauR), die in Niedersachsen erstmals 1977
eingeführt und im Jahre 2000 umfassend überarbeitet worden ist.
Das Hauptaugenmerk der Schulbaurichtlinie gilt dem baulichen
Brandschutz und hier insbesondere dem Erfordernis eines besonderen
Rettungskonzeptes. Erwachsenen ist es zuzumuten, sich im Gefahrenfall selbst
über einen ersten Rettungsweg in Sicherheit zu bringen oder einen zweiten
Rettungsweg zu suchen und zu benutzten. Kindern und Jugendlichen kann dies
nicht zugemutet werden. In Schulen muss im Gefahrenfalle eine größere Anzahl
von Kindern und Jugendlichen gleichzeitig in Sicherheit gebracht und müssen
insbesondere auch Paniksituationen vermieden werden. Die Evakuierung ganzer
Schulklassen über eine anleiterbare Stelle scheidet schon deswegen aus, weil
die Rettung allein einer Person durch die Feuerwehr über eine Leiter je nach
der Höhe der anleiterbaren Stelle zwischen einer und drei Minuten in Anspruch
nimmt. Dieser Problematik wurde in früheren Jahren nicht immer die gebotene
Bedeutung beigemessen. Der Erlassgeber hat sich 2000 dem Erkenntnisfortschritt
angeschlossen und fordert für Schulen seitdem, dass Rettungswege immer bauliche
Rettungswege sein müssen. Das wird sich nachträglich für die älteren Schulen
allein schon aus Gründen der Finanzierbarkeit - nicht überall realisieren
lassen. Zumindest muss dann aber der erste Rettungsweg so sicher sein, dass
eine Rettung über diesen gefahrlos möglich ist, d.h. er muss im Brandfalle,
soweit er über notwendige Flure führt, über einen Zeitraum von mindestens 30
Minuten und in notwendigen Treppenhäusern über mindestens 90 Minuten passierbar
bleiben.
Eine Überprüfung der Rettungswegesituation im Werkstatttrakt
hat jetzt ergeben, dass dies dort derzeit nicht gewährleistet ist. Ursächlich
sind die zum Teil ungenügenden Feuerwiderstände der Flurwände nachträglich
eingebauter Werk- und Unterrichtsräume, die unzureichende Abtrennung der
Treppenräume und die fehlende Unterteilung der notwendigen Flure in
Rauchabschnitte.
Die Erfahrungen bei Großbränden haben gezeigt, dass die größte
Gefahr von der Rauchentwicklung ausgeht. So sind über 90 % der Brandtoten
Rauchvergiftungs- bzw. Erstickungstote. Es müssen daher unbedingt Maßnahmen zur
Verhinderung der Rauchausbreitung getroffen werden. So fordert auch § 17 Abs. 4
der Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung (DVNBauO), dass notwendige
Flure, die länger als 30 m sind, in Abschnitte unterteilt sein müssen, die
nicht länger als 30 m sein dürfen.
Entgegen dieser Forderung beträgt die durchgängige Flurlänge im
Erdgeschoss (obere Ebene) des Werkstatttraktes 85 m. Zudem fehlen die
erforderlichen Abtrennungen zu den Treppenhäusern. Im Brandfalle besteht so die
große Gefahr, dass die Rettungswege verrauchen und unpassierbar werden.
In Werkstätten muss, z.B. durch Funkenflug beim Flexen oder
Schweißen, generell mit Entstehungsbränden gerechnet werden. Zudem besteht dort
durch die gelagerten Materialien und aufgestellten Maschinen eine erhebliche
Brandlast. Hier besteht daher dringender Handlungsbedarf.
Nach Analyse der Fluchtwegesituation wurde In Zusammenarbeit
mit dem Brandschutzprüfer und dem Architekten Sündermann nach verhältnismäßigen
Lösungsmöglichkeiten gesucht. Das Ergebnis ist in den der Vorlage beigefügten
Grundrissplänen dargestellt. Gleichzeitig wurden die Kosten ermittelt, die sich
für das Gesamtpaket auf vorläufig 100.600,-- belaufen werden.
Als Sofortmaßnahme wurde mit Hilfe der Schule bereits der
Abstellraum des Schweißverbandes im Untergeschossflur nachgerüstet. Die
mangelhaften Flurwände im Erdgeschoss (obere Ebene) konnten mit verhältnismäßig
geringem Aufwand so verbessert werden, dass sie nicht komplett ersetzt werden
mussten.
Als weitere Maßnahmen sollen jetzt die Unterteilung des oberen
Flures durch rauchdichte Türen sowie der Austausch der undichten
Treppenhaustüren gegen rauchdichte Brandschutztüren beauftragt werden. Ferner
müssen ein Raum für eine Sicherheitsbatterieanlage hergestellt, an verschiedenen
Stellen Brandschutztüren eingebaut und Brandschutzverkleidungen an
Lüftungsanlagen mit entsprechenden Brandschutzklappen angebracht werden.
Herr Architekt Sündermann wird an der Sitzung teilnehmen, die
Maßnahmen vorstellen und Fragen beantworten.
Der Brandschutzprüfbericht sowie die Ausführungsplanung werden
auf Wunsch des Ausschusses für Hochbau- und Energiesparmaßnahmen einem unabhängigen
Brandschutzsachverständigen zur Prüfung vorgelegt. Das Ergebnis wird in der
Sitzung vorgetragen.
Zu II. Sanierung elektrischer Installationen
Es handelt sich um die Fortführung einer im Jahr 2003
begonnenen Sanierung der zum Teil 40 Jahre alten Elektroinstallation. In einem
1. Bauabschnitt ist 2003/2004 der Trakt 11 saniert worden, im 2. Bauabschnitt wurde
im vergangenen Jahr mit der Sanierung der Trakte 9 10 und 12 13 begonnen.
Die gemäß Schulbaurichtlinien durchzuführende
Sachverständigenprüfung des Werkstattraktes hat am 18./19.10.2004
stattgefunden. Der Befundschein weist Sicherheitsmängel aus, die aus Gründen
der vorbeugenden Gefahrenabwehr abgestellt werden müssen. Die Mängel, die eine akute
Brandgefahr bzw. Unfallgefahr bedingten, wurden bereits im Zuge der laufenden
Bauunterhaltung abgestellt.
In einem 3. Bauabschnitt soll die Elektroinstallation im
gesamten Werkstatttrakt jetzt umfassend saniert werden. Folgende Arbeiten sind
gemäß Befundschein erforderlich:
- Für
das Gebäude ist eine neue Fluchtweg- und Notbeleuchtung mit einer neuen
Zentralbatterieanlage zu installieren.
- Die
sich im desolaten Zustand befindlichen Haupt- und Unterverteiler sind zu
erneuern.
- In
den Werkstätten sind erforderliche Not-Aus Schalteinrichtungen zu
installieren bzw. mit höherer Schutzart zu erneuern.
- Die
abgängige Beleuchtung ist zu ersetzen.
- Der
innere Blitzschutz sowie die Erdung (Potentialausgleich) sind zu
überarbeiten.
- Die
elektroakustische Anlage ist zu erneuern.
- Die
elektrischen Anlagen sind auch den neueren technischen Unterrichtsgeräten
und Ausstattungen (z.B. Bildschirmnutzung) anzupassen.
Die Sanierungsmaßnahmen und hier insbesondere der Austausch
der Beleuchtungskörper - lassen für diesen Bauabschnitt gleichzeitig eine
Stromkostenersparnis von 15 - 20 % erwarten.
Das beauftragte Fachingenieurbüro Vincke und Müller hat am
14.06.2005 eine Kostenberechnung vorgelegt, nach der sich die Gesamtkosten auf ca.
218.000,-- belaufen. Vertreter des Ing.-Büros werden in der Sitzung weitere
Erläuterungen abgeben und Fragen beantworten können.
Im Vermögenshaushalt 2005 stehen unter Haushaltsstelle 02.2500.9402
für die vorgestellten Maßnahmen I. und
II. insgesamt 300.000,-- zur Verfügung. Die nach den vorläufigen
Kostenschätzungen noch fehlenden 18.600,-- werden erst 2006 kassenwirksam und
sollen für das kommende Haushaltsjahr angemeldet werden.









