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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2005/148

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Den vorgestellten Brandschutzmaßnahmen und der Sanierung der Elektro-Anlagen im Werkstatttrakt 14 der BBS II wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachlage:

 

Mit Berichtsvorlage 2005/053 wurde der Ausschuss für Hochbau- und Energiesparmaßnahmen in seiner Sitzung am 11.04.2005 bereits über die anstehende Abarbeitung von Mängeln, die eine Prüfung der allgemeinen elektrischen Anlagen und der Flucht- und Rettungswegesituation in den Werkstätten der BBS II durch Sachverständige aufgezeigt hat, informiert. Inzwischen wurden von den beauftragten Fachplanern konkrete Maßnahmenpakete geschnürt und Kostenberechnungen aufgestellt.

 

Zu I. – Baulicher Brandschutz

 

Nach den grundsätzlichen Anforderungen des § 20 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) müssen bauliche Anlagen so angeordnet,  beschaffen und für ihre Benutzung geeignet sein, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen (und Tieren) sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Dabei müssen Schulen wegen ihrer Art und Nutzung besonderen bauaufsichtlichen Anforderungen genügen. Konkretisiert werden diese in einer Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (SchulbauR), die in Niedersachsen erstmals 1977 eingeführt und im Jahre 2000 umfassend überarbeitet worden ist.

 

Das Hauptaugenmerk der Schulbaurichtlinie gilt dem baulichen Brandschutz und hier insbesondere dem Erfordernis eines besonderen Rettungskonzeptes. Erwachsenen ist es zuzumuten, sich im Gefahrenfall selbst über einen ersten Rettungsweg in Sicherheit zu bringen oder einen zweiten Rettungsweg zu suchen und zu benutzten. Kindern und Jugendlichen kann dies nicht zugemutet werden. In Schulen muss im Gefahrenfalle eine größere Anzahl von Kindern und Jugendlichen gleichzeitig in Sicherheit gebracht und müssen insbesondere auch Paniksituationen vermieden werden. Die Evakuierung ganzer Schulklassen über eine anleiterbare Stelle scheidet schon deswegen aus, weil die Rettung allein einer Person durch die Feuerwehr über eine Leiter je nach der Höhe der anleiterbaren Stelle zwischen einer und drei Minuten in Anspruch nimmt. Dieser Problematik wurde in früheren Jahren nicht immer die gebotene Bedeutung beigemessen. Der Erlassgeber hat sich 2000 dem Erkenntnisfortschritt angeschlossen und fordert für Schulen seitdem, dass Rettungswege immer bauliche Rettungswege sein müssen. Das wird sich nachträglich für die älteren Schulen – allein schon aus Gründen der Finanzierbarkeit - nicht überall realisieren lassen. Zumindest muss dann aber der erste Rettungsweg so sicher sein, dass eine Rettung über diesen gefahrlos möglich ist, d.h. er muss im Brandfalle, soweit er über notwendige Flure führt, über einen Zeitraum von mindestens 30 Minuten und in notwendigen Treppenhäusern über mindestens 90 Minuten passierbar bleiben.

 

Eine Überprüfung der Rettungswegesituation im Werkstatttrakt hat jetzt ergeben, dass dies dort derzeit nicht gewährleistet ist. Ursächlich sind die zum Teil ungenügenden Feuerwiderstände der Flurwände nachträglich eingebauter Werk- und Unterrichtsräume, die unzureichende Abtrennung der Treppenräume und die fehlende Unterteilung der notwendigen Flure in Rauchabschnitte.

 

Die Erfahrungen bei Großbränden haben gezeigt, dass die größte Gefahr von der Rauchentwicklung ausgeht. So sind über 90 % der Brandtoten Rauchvergiftungs- bzw. Erstickungstote. Es müssen daher unbedingt Maßnahmen zur Verhinderung der Rauchausbreitung getroffen werden. So fordert auch § 17 Abs. 4 der Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung (DVNBauO), dass notwendige Flure, die länger als 30 m sind, in Abschnitte unterteilt sein müssen, die nicht länger als 30 m sein dürfen.

 

Entgegen dieser Forderung beträgt die durchgängige Flurlänge im Erdgeschoss (obere Ebene) des Werkstatttraktes 85 m. Zudem fehlen die erforderlichen Abtrennungen zu den Treppenhäusern. Im Brandfalle besteht so die große Gefahr, dass die Rettungswege verrauchen und unpassierbar werden.

 

In Werkstätten muss, z.B. durch Funkenflug beim Flexen oder Schweißen, generell mit Entstehungsbränden gerechnet werden. Zudem besteht dort durch die gelagerten Materialien und aufgestellten Maschinen eine erhebliche Brandlast. Hier besteht daher dringender Handlungsbedarf.

 

Nach Analyse der Fluchtwegesituation wurde In Zusammenarbeit mit dem Brandschutzprüfer und dem Architekten Sündermann nach verhältnismäßigen Lösungsmöglichkeiten gesucht. Das Ergebnis ist in den der Vorlage beigefügten Grundrissplänen dargestellt. Gleichzeitig wurden die Kosten ermittelt, die sich für das Gesamtpaket auf vorläufig 100.600,-- € belaufen werden.

 

Als Sofortmaßnahme wurde mit Hilfe der Schule bereits der Abstellraum des Schweißverbandes im Untergeschossflur nachgerüstet. Die mangelhaften Flurwände im Erdgeschoss (obere Ebene) konnten mit verhältnismäßig geringem Aufwand so verbessert werden, dass sie nicht komplett ersetzt werden mussten.

 

Als weitere Maßnahmen sollen jetzt die Unterteilung des oberen Flures durch rauchdichte Türen sowie der Austausch der undichten Treppenhaustüren gegen rauchdichte Brandschutztüren beauftragt werden. Ferner müssen ein Raum für eine Sicherheitsbatterieanlage hergestellt, an verschiedenen Stellen Brandschutztüren eingebaut und Brandschutzverkleidungen an Lüftungsanlagen mit entsprechenden Brandschutzklappen angebracht werden.

 

Herr Architekt Sündermann wird an der Sitzung teilnehmen, die Maßnahmen vorstellen und Fragen beantworten.

 

Der Brandschutzprüfbericht sowie die Ausführungsplanung werden auf Wunsch des Ausschusses für Hochbau- und Energiesparmaßnahmen einem unabhängigen Brandschutzsachverständigen zur Prüfung vorgelegt. Das Ergebnis wird in der Sitzung vorgetragen.

 

Zu II. – Sanierung elektrischer Installationen

 

Es handelt sich um die Fortführung einer im Jahr 2003 begonnenen Sanierung der zum Teil 40 Jahre alten Elektroinstallation. In einem 1. Bauabschnitt ist 2003/2004 der Trakt 11 saniert worden, im 2. Bauabschnitt wurde im vergangenen Jahr mit der Sanierung der Trakte 9 – 10 und 12 – 13 begonnen.

 

Die gemäß Schulbaurichtlinien durchzuführende Sachverständigenprüfung des Werkstattraktes hat am 18./19.10.2004 stattgefunden. Der Befundschein weist Sicherheitsmängel aus, die aus Gründen der vorbeugenden Gefahrenabwehr abgestellt werden müssen. Die Mängel, die eine akute Brandgefahr bzw. Unfallgefahr bedingten, wurden bereits im Zuge der laufenden Bauunterhaltung abgestellt.

 

In einem 3. Bauabschnitt soll die Elektroinstallation im gesamten Werkstatttrakt jetzt umfassend saniert werden. Folgende Arbeiten sind gemäß Befundschein erforderlich:

 

  1. Für das Gebäude ist eine neue Fluchtweg- und Notbeleuchtung mit einer neuen Zentralbatterieanlage zu installieren.
  2. Die sich im desolaten Zustand befindlichen Haupt- und Unterverteiler sind zu erneuern.
  3. In den Werkstätten sind erforderliche Not-Aus Schalteinrichtungen zu installieren bzw. mit höherer Schutzart zu erneuern.
  4. Die abgängige Beleuchtung ist zu ersetzen.
  5. Der innere Blitzschutz sowie die Erdung (Potentialausgleich) sind zu überarbeiten.
  6. Die elektroakustische Anlage ist zu erneuern.
  7. Die elektrischen Anlagen sind auch den neueren technischen Unterrichtsgeräten und Ausstattungen (z.B. Bildschirmnutzung) anzupassen.

 

Die Sanierungsmaßnahmen – und hier insbesondere der Austausch der Beleuchtungskörper - lassen für diesen Bauabschnitt gleichzeitig eine Stromkostenersparnis von 15 - 20 % erwarten.

 

Das beauftragte Fachingenieurbüro Vincke und Müller hat am 14.06.2005 eine Kostenberechnung vorgelegt, nach der sich die Gesamtkosten auf ca. 218.000,-- € belaufen. Vertreter des Ing.-Büros werden in der Sitzung weitere Erläuterungen abgeben und Fragen beantworten können.

 

Im Vermögenshaushalt 2005 stehen unter Haushaltsstelle 02.2500.9402 für die vorgestellten Maßnahmen  I. und II. insgesamt 300.000,-- € zur Verfügung. Die nach den vorläufigen Kostenschätzungen noch fehlenden 18.600,-- € werden erst 2006 kassenwirksam und sollen für das kommende Haushaltsjahr angemeldet werden.

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06.07.2005 - Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen - geändert beschlossen

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