Berichtsvorlage - 2022/299

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Die Landkreise sind bei Festlegung des Kreisumlagesatzes verpflichtet, sowohl den eigenen Finanzbedarf als auch den der umlagepflichtigen Gemeinden zu berücksichtigen. Als Grundlage für den im Zusammenhang mit der Festsetzung des Kreisumlagesatzes für das Haushaltsjahr 2023 erforderlichen Abwägungsvorgang zwischen Kreis- und Gemeindeinteressen hat der Landkreis von allen kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden umfassende Finanzdaten abgefordert.

 

Die Verwaltung wird das Ergebnis der Finanzdatenabfrage am 21.09.2022 im Ausschuss für Finanzen, Personal und innere Angelegenheiten vorstellen.

 

Ergänzende Sachdarstellung vom 16.09.2022

Eine Übersicht über die Finanzdaten des Landkreises und der kreisangehörigen Gemeinden wird als Anlage beigefügt.

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

21.09.2022 - Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung - zur Kenntnis genommen

Erweitern

26.09.2022 - Kreisausschuss

Erweitern

13.10.2022 - Kreistag - zur Kenntnis genommen