Beschlussvorlage - 2022/147
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinie Radverkehrsförderung Landkreis Lüneburg: Verteilung der Haushaltsmittel 2022
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- positive Auswirkungen
- Federführend:
- Klimaschutz/ Kreisentwicklung/ Wirtschaft
- Bearbeitung:
- Inga Masemann
- Beteiligt:
- Umwelt
- Verantwortlich:
- Masemann, Inga
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität
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Beratung
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10.11.2022
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die für die Umsetzung des Förderprogramms „Richtlinie zur Förderung des Radverkehrs im Landkreis Lüneburg“ zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2022 werden wie folgt verteilt:
Nr. | Antragsteller | Vorhaben | Gesamtkosten | Beantragter Zuschuss/ Förderung LK |
1 | Samtgemeinde Bardowick |
| 360.000 EUR | 41.158,69 EUR |
2 | Hansestadt Lüneburg |
| 158.000 EUR | 118.500 EUR |
3 | Gemeinde Handorf |
| 85.600 EUR | 21.400 EUR |
4 | Samtgemeinde Scharnebeck |
| 30.500 EUR | 15.250 EUR |
5
| Gemeinde Adendorf |
| 150.000 EUR | 112.500 EUR |
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| SUMME | 784.100 EUR | 308.808,69 EUR |
Sachverhalt
Sachlage:
Nr. 1
Die Samtgemeinde Bardowick beantragt den Umbau der Radwegebrücke über die Neetze in Barum.
Es wird mit Kosten in Höhe von 360.000 EUR gesamt gerechnet, ein Förderantrag wurde beim Förderprogramm „Stadt und Land“ ebenfalls beantragt. Die Förderquote liegt hier bei 75%. Eine Bewilligung steht noch aus. Der Eigenanteil der Samtgemeinde ist sichergestellt. Antrag und Planunterlagen werden dieser Vorlage mit beigefügt.
Alle Voraussetzungen des Förderprogramms des Landkreises werden erfüllt.
Nr. 2
Die Hansestadt Lüneburg stellt einen Antrag für die Umsetzung der Premiumroute Lüneburg- Adendorf auf dem Gebiet der Hansestadt (1.Bauabschnitt). Die Gesamtkosten liegen hier bei 158.000 EUR.
Es handelt sich konkret um die radverkehrsgerechte Signalisierung des Knotens Lüner Weg/ Erbstorfer Landstraße sowie die Verbreiterung des Geh- und Radweges Erbstorfer Landstraße westlich des Knotens bis zur Bockelmannstraße auf insgesamt drei Meter.
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine priorisierte Maßnahme aus dem Radverkehrskonzept des Landkreises Lüneburg. Eine Förderung von 75% der förderfähigen Kosten wird daher von der Hansestadt beantragt. Der Eigenanteil ist sichergestellt. Antrag und Planunterlagen werden dieser Vorlage mit beigefügt.
Alle Voraussetzungen des Förderprogramms des Landkreises werden erfüllt.
Nr. 3
Die Gemeinde Handorf stellt einen Antrag für die Erstellung eines Verbindungsradweges zwischen der Bäckerstraße in Richtung Radweg Oldershausen.
Die aktuelle Situation ohne Radweg stellt aktuell ein großes Gefahrenpotential dar. Ortstermine mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises haben bereits stattgefunden.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 85.600 EUR. Da es sich um keine priorisierte Maßnahme des Radverkehrskonzeptes handelt, ist hier eine Förderung von 25% der Kosten beantragt worden. Die Finanzierung ist gesichert.
Antrag und Planunterlagen werden dieser Vorlage mit beigefügt.
Alle Voraussetzungen des Förderprogramms des Landkreises werden erfüllt.
Nr. 4
Die Samtgemeinde Scharnebeck stellt einen Antrag für zwei unterschiedliche Maßnahmen. Zum einen ist die Ausschilderung einer neuen Themenroute vorgesehen und zum anderen wird ein samtgemeindeweiter Informationspfad zur Aufwertung bestehender und zukünftiger Fahrradrouten geplant.
Beide Maßnahmen zusammen kosten insgesamt 30.500 EUR. Der Anteil des Landkreises beträgt 50% der förderfähigen Gesamtkosten.
Die Finanzierung ist gesichert.
Antrag und Planunterlagen werden dieser Vorlage mit beigefügt.
Alle Voraussetzungen des Förderprogramms des Landkreises werden erfüllt.
Nr. 5
Die Gemeinde Adendorf stellt einen Änderungsantrag für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie/ Entwurfsplanung für die Premiumroute Adendorf- Scharnebeck- Lüneburg.
Der Erstantrag wurde am 15.12.2020 gestellt und insgesamt 22.500 EUR bewilligt.
Mit fortschreitender Planung und Konkretisierung der Planungen wurde die Aufgabe erweitert und umfasst nun Arbeiten bis zur Leistungsphase 5 HOAI. Alle Partner haben sich auf dieses Vorgehen verständigt.
Hinzu kommt, dass aufgrund der allgemeinen Steigerung der Inflation auch hier mit deutlich höheren Kosten zu rechnen ist. Daher erhöhen sich die förderfähigen Gesamtkosten auf insgesamt 150.000 EUR.
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine priorisierte Maßnahme aus dem Radverkehrskonzept des Landkreises Lüneburg. Eine Förderung von 75% der förderfähigen Kosten wird daher beantragt. Der Eigenanteil ist durch die Partner sichergestellt. Antrag und Planunterlagen werden dieser Vorlage mit beigefügt.
Alle Voraussetzungen des Förderprogramms des Landkreises werden erfüllt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | 308.808,69 € |
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b) | an Folgekosten: | 0€ |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| x | im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| x | nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| keine wesentlichen Auswirkungen |
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| x | positive Auswirkungen (Begründung) durch die Förderung des Radverkehrs |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1,6 MB
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4
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5
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2,1 MB
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1,5 MB
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596,2 kB
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