Beschlussvorlage - 2005/158
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung der freien Wohlfahrtspflege; Kreiszuschüsse 2005
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Sozialhilfe und Wohngeld
- Verantwortlich:
- Ratzeburg, Christian
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport
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Kenntnisnahme
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12.07.2005
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachlage:
Zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege stehen im
Haushaltsjahr 2005 im Verwaltungshaushalt bei der Haushaltsstelle 01.4980.7182
insgesamt Mittel in Höhe von 175.000,00 zur Verfügung. Aufgrund der mit den
Wohlfahrtsverbänden geschlossenen Vereinbarungen bestehen folgende vertragliche
Bindungen:
Arbeiterwohlfahrt 18.263,00
Caritasverband 17.049,00
DRK-Kreisverband Lüneburg 13.406,00
Diakonieverband 35.288,48
Der Paritätische
45.415,00
Gesamt 129.421,48
Darüber hinaus wurde mit dem Verein Frauen helfen Frauen e.V.
eine Budgetvereinbarung geschlossen, nach der ab 2005 für die nächsten 3 Jahre
jährlich 24.500,00 zum Betreiben des Frauenhauses aus Mitteln der freien
Wohlfahrtspflege zu zahlen sind.
Für das Haushaltsjahr 2005 liegen von folgenden Verbänden und
Organisationen nachstehende Anträge vor:
- Sozialverband
Deutschland e.V.( ehemals Reichsbund) 3.000,00
- Kreisarbeitsgemeinschaft
der Wohlfahrtsverbände 3.000,00
- DMSG
(Deutsche multiple Sklerosegesellschaft) 1.000,00
Erläuterungen:
zu 1.:
Der Sozialverband Deutschland e.V. hat in den Jahren 2002 bis
2004 jeweils Zuschüsse zur Förderung in Höhe von 3.000,00 beantragt. Die
bewilligte Förderungssumme belief sich in den Jahren 2002 bis 2004 auf 2.500,00
jährlich.
zu 2.:
Die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände hat in den
Jahren 2002 bis 2004 regelmäßig Anträge zur Förderung in Höhe von 3.000,00 gestellt.
In dem betreffenden Zeitraum wurden jährlich 3.000,00 als Zuschuss bewilligt.
zu 3.:
Die Deutsche multiple Sklerosegesellschaft hat in den
vergangenen 3 Jahren Anträge auf Bezuschussung in Höhe von 1.000,00 gestellt.
Diese Anträge wurden jeweils abgelehnt, so dass eine Zuwendung nicht
bereitgestellt wurde. Dies u.a. auch deswegen, weil bisher grundsätzlich
lediglich Organisationen mit örtlichem Bezug gefördert wurden und die
SM-Kontaktgruppe Lüneburg jährlich im Rahmen der oben genannten geschlossenen
Vereinbarung mit dem Paritätischen gefördert wird.
Für die Bewilligung von Zuschüssen in Höhe der Förderung der
vergangenen Jahre stehen ausreichend Mittel zur Verfügung.









