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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2005/158

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Keine Beschlussempfehlung.

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Sachverhalt

Sachlage:

Zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege stehen im Haushaltsjahr 2005 im Verwaltungshaushalt bei der Haushaltsstelle 01.4980.7182 insgesamt Mittel in Höhe von 175.000,00 € zur Verfügung. Aufgrund der mit den Wohlfahrtsverbänden geschlossenen Vereinbarungen bestehen folgende vertragliche Bindungen:

 

Arbeiterwohlfahrt                          18.263,00 €

Caritasverband                            17.049,00 €

DRK-Kreisverband Lüneburg       13.406,00 €

Diakonieverband                         35.288,48 €

Der Paritätische                          45.415,00 €

Gesamt                                     129.421,48 €

 

Darüber hinaus wurde mit dem Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ eine Budgetvereinbarung geschlossen, nach der ab 2005 für die nächsten 3 Jahre jährlich 24.500,00 zum Betreiben des Frauenhauses aus Mitteln der freien Wohlfahrtspflege zu zahlen sind.

 

Für das Haushaltsjahr 2005 liegen von folgenden Verbänden und Organisationen nachstehende Anträge vor:

 

  1. Sozialverband Deutschland e.V.( ehemals Reichsbund)  3.000,00 €
  2. Kreisarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände          3.000,00 €
  3. DMSG (Deutsche multiple Sklerosegesellschaft)             1.000,00 €

 

Erläuterungen:

 

zu 1.:

Der Sozialverband Deutschland e.V. hat in den Jahren 2002 bis 2004 jeweils Zuschüsse zur Förderung in Höhe von 3.000,00 € beantragt. Die bewilligte Förderungssumme belief sich in den Jahren 2002 bis 2004 auf 2.500,00 € jährlich.

 

zu 2.:

Die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände hat in den Jahren 2002 bis 2004 regelmäßig Anträge zur Förderung in Höhe von 3.000,00 € gestellt. In dem betreffenden Zeitraum wurden jährlich 3.000,00 € als Zuschuss bewilligt.

 

zu 3.:

Die Deutsche multiple Sklerosegesellschaft hat in den vergangenen 3 Jahren Anträge auf Bezuschussung in Höhe von 1.000,00 € gestellt. Diese Anträge wurden jeweils abgelehnt, so dass eine Zuwendung nicht bereitgestellt wurde. Dies u.a. auch deswegen, weil bisher grundsätzlich lediglich Organisationen mit örtlichem Bezug gefördert wurden und die SM-Kontaktgruppe Lüneburg jährlich im Rahmen der oben genannten geschlossenen Vereinbarung mit dem Paritätischen gefördert wird.

 

Für die Bewilligung von Zuschüssen in Höhe der Förderung der vergangenen Jahre stehen ausreichend Mittel zur Verfügung.

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12.07.2005 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport - ungeändert beschlossen

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