Berichtsvorlage - 2005/159
Grunddaten
- Betreff:
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Berichterstattung über die Schuldner- und Suchtberatung im Landkreis Lüneburg
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Sozialhilfe und Wohngeld
- Verantwortlich:
- Ratzeburg, Christian
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport
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Kenntnisnahme
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12.07.2005
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Sachverhalt
Sachlage:
Herr Siller vom Diakonieverband wird über die Schuldner- und
Drogenberatung im Landkreis Lüneburg, insbesondere über die Erbringung von
Beratungsleistungen nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Ziffer 2 + 4 SGB II berichten.
Der Landkreis Lüneburg ist gem. § 6 Satz 1 Ziffer 2 SGB II als
kommunaler Träger u.a. zuständig für die Eingliederungsleistungen nach § 16
Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 4 SGB II. Zu diesen Leistungen gehören auch
die Schuldner- und die Suchtberatung, soweit sie für die Eingliederung des
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind.
Die Aufgaben des § 16 Abs. 2 SGB II hat der Landkreis Lüneburg
nicht der ARGE übertragen. Für die Erbringung der Beratungsleistungen nach § 16
Abs. 2 Satz 2 Ziffer 2 + 4 SGB II (Schuldner- und Suchtberatung) wurde zwischen
dem Landkreis Lüneburg und dem Diakonieverband Lüneburg vereinbart, dass der
Diakonieverband zunächst für die Dauer von 6 Monaten diese Aufgaben wahrnimmt.
Im Rahmen dieses Kontraktes wurde vereinbart, dass nach 4 Monaten der
Diakonieverband einen Bericht über den Umfang der Inanspruchnahme, die
Beratungsumfänge der Einzelfälle und Ergebnisse der Beratung dem Landkreis
Lüneburg vorlegt.









