Antrag an den Kreistag - 2022/331
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der SPD-Fraktion vom 28.09.2022 zum Thema "PV-Ausbau auf eigenen Gebäuden" (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 05.10.2022)
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Klimacheck:
- keine wesentlichen Auswirkungen
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Mayte Wüstmann
- Verantwortlich:
- Voltmann-Hummes, Inge
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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17.11.2022
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Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Sachlage:
Im Ausschuss für Klimaneutralität 2030 am 27. September 2022 wurde die Verwaltungsvorlage „Energiepolitisches Arbeitsprogramm zum European Energy Award“ (Entwurf vom 08.09.2022) intensiv beraten.
Unter Maßnahme 36 stellt die Verwaltung fest, dass ein Beschluss für den PV-Ausbau auf kreiseignen Gebäuden erforderlich sei.
Stellungnahme der Verwaltung vom 05.10.2022:
Der Antrag nimmt Bezug auf die Verwaltungsvorlage 2022/281 „Energiepolitisches Arbeitsprogramm (EPAP/Masterplan) zum European Energy Award“, in dem unter Maßnahmen-Nr. 36 der PV-Ausbau auf kreiseigenen Gebäuden gelistet ist und empfohlen wird einen Beschluss zu fassen der es dem Landkreis ermöglicht, auf allen geeigneten Dachflächen eigene PV-Anlagen zu errichten.
Hierzu wird zunächst auf die Vorlagen 2022/167 und 2022/199 verwiesen. Folgende Beschlüsse hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 26.08.2022 bereits einstimmig gefasst:
2022/167
Die Kreisverwaltung wird aufgefordert, bei zukünftigen Heizungssanierungen (oder dem Neubau von Heizungen) nur noch Heizsysteme zu verwenden, die nicht von fossilen Energieträgern abhängig sind. Gleichzeitig sind die entsprechenden Gebäude mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Der selbst erzeugte Strom ist vor Ort zu nutzen.
2022/199
Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig die Installation von Photovoltaikanlagen nicht nur auf Gebäuden zu prüfen, bei denen Heizungssanierungen oder -erneuerungen vorzunehmen sind,
sondern darüber hinaus auf allen Gebäuden, bei denen umfangreiche, substanzielle Sanierungsarbeiten oder statische Ertüchtigungen vorgenommen werden. …Die Wirtschaftlichkeit ist, z.B. durch eine Lebenszyklusbetrachtung oder die angemessene Berücksichtigung der monetären, sowie nicht-monetären Aspekte (z.B. nachhaltige, ökologische, klimaverbessernde, CO2-minimierende Effekte), zu betrachten.
Der jetzt vorliegende Antrag erweitert diese Beschlüsse nach seinem Wortlaut noch einmal um Bestandsgebäude, die in den nächsten Jahren weder saniert noch ertüchtigt werden, wobei die Eignung mittels einer Kosten-Nutzenberechnung festzustellen ist.
Aus Sicht der Verwaltung werden im Hinblick auf die aktuelle Haushaltssituation Prioritäten zu setzen sein. Hingewiesen wird zudem auf die bestehenden Lieferengpässe in diesem Warensektor.
Für die Umsetzung wären entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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164,5 kB
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194,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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13,2 kB
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