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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2022/387

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage Beschlussfassung nicht erforderlich

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Sachverhalt

 

Sachlage:

Durch die Öffnung der Balkanroute kommen vermehrt unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland. Hierbei handelt es sich um jugendliche Afghanen oder Syrer. Das Sozialministerium hat am 18.10.2022 die Mindestvoraussetzungen für Übergangslösungen zur Unterbringung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen reduziert, so dass der öffentliche Jugendhilfeträger gemeinsam mit den freien Trägern mehr Gestaltungsspielräume zur Unterbringung hat.

 

Die aktuelle Situation im Landkreis Lüneburg ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

 

Verlauf und aktueller Stand der UMA-Zahlen im Landkreis Lüneburg

 

Datum

Zu er-füllende Quote

Als

Gesamtzahl

Anzahl der UMA im LK

Diffe-renz

UMA ION

UMA §34

bereits volljährig

Zuweisungs-bescheid

03.01.2022

1,21%

19

17

-2

0

7

10

1

01.04.2022

1,25%

18

17

-1

0

7

10

0

01.07.2022

1,18%

19

17

-2

0

7

10

0

03.10.2022

1,2%

22

20

-2

0

9

11

2

01.11.2022

1,3%

24

23

-1

2

11

10

0

 

Die Gesamtzahl verändert sich manchmal nicht, da anderen Hilfen beendet werden, aber parallel ein neuer UMA kommt. Dies wird in den Zahlen, welche an die Landesverteilstelle gemeldet werden, nicht wiedergespiegelt.


Daher nochmal eine Auflistung, wann in diesem Jahr wie viele neue UMA gekommen sind.
 

06.04.2022

01.07.2022

13.07.2022

04.10.2022

21.10.2022

+1

+1

+2

+2

+2 (3 waren angedacht)

 

Es zeichnet sich ab, dass derzeit in kürzeren Abständen Zuweisungen kommen. Die Quote wird teilweise wöchentlich angepasst. Da das Land Niedersachen aufnehmendes Bundesland ist, müssen im Landkreis Lüneburg erneut Unterbringungsmöglichkeiten für UMA geschaffen werden. Hierzu ist die Verwaltung im Austausch mit dem Albert-Schweitzer-Familienwerk, dem freien Träger Nordstern e. V. und der Bildungs- und Tagungseinrichtung Ostheide.

Es wird notwendig sein, Unterkünfte anzumieten, Freihaltepauschalen zu entrichten und Optionen vorzuhalten, damit Zuweisungen bedient werden können. Es gibt keine Möglichkeiten mehr in stationären Einrichtungen, ggf. bei freiwerdenden Plätzen. Ohne zusätzlich zu schaffende Kapazitäten wird eine Unterbringung nicht möglich sein.

 

Beide Jugendämter in Hansestadt und Landkreis kooperieren hier und sind im Austausch.

 

Bereits jetzt tritt mehrfach die Problematik von drogenabhängigen unbegleiteten Flüchtlingen auf, die teilweise seitens des Jugendamtes des Landkreises in Hotels untergebracht werden, da eine stationäre Jugendhilfemaßnahme oder eine Inobhutnahme nicht das richtige Setting für diese Jugendlichen ist.

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Beschlüsse

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23.11.2022 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis genommen

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