Beschlussvorlage - 2022/341

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg setzt die Zusammenarbeit mit der Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue und der Gemeinde Amt Neuhaus hinsichtlich des Betriebes des Biosphäreninformationshauses (Archezentrum) für fünf weitere Jahre fort und leistet einen jährlichen Finanzierungsanteil in Höhe von

35.000 EUR. Dieser Finanzierungsanteil wird aus dem (investiven) Strukturentwicklungsfonds -Sparte Natur und Tierschutz- geleistet.

Dieses gilt unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:

Auf die Vorlage 2016/188 wird verwiesen. Mit dieser Vorlage wurde die Beteiligung des Landkreises Lüneburg für die Haushaltsjahre 2017- 2021 zugestimmt.

Weitere Details können dem in der Anlage beigefügten Antrag der Gemeinde Amt Neuhaus entnommen werden.

Die Abwicklung des Kreisanteiles erfolgt, wie in den vergangenen Jahren, aus dem (investiven) Strukturentwicklungsfonds (Sparte „Natur- und Tierschutz“).

 

Herr Gehrke, Bürgermeister der Gemeinde Amt Neuhaus, und Herr Belz, Leiter des Archezentrums, stehen dem Ausschuss für Fragen zur Verfügung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

35.000 €/ Jahr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.11.2022 - Ausschuss für Wirtschaft und Touristik - ungeändert beschlossen

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05.12.2022 - Kreisausschuss