Beschlussvorlage - 2022/382

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Dem Verein „Frauen helfen Frauen e.V. wird zum Betrieb des Frauenhauses Lüneburg im Rahmen der  Landesrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, jährlich bis zum Ende der Laufzeit der Richtlinie in 2026 eine Förderung in Höhe von 100.946,20 € bewilligt.

Reduzieren

Sachverhalt

 

 

 

Sachlage:

Der Landkreis Lüneburg unterstützt seit Jahrzehnten durch freiwillige Zuwendungen den Verein "Frauen helfen Frauen“ e.V. beim Betrieb des Frauenhauses. Mit der Förderung wird die Beratung, Unterbringung und Betreuung der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Kinder in Zufluchtsstätten unterstützt. Hierdurch leistet der Landkreis einen Beitrag zur Überwindung und Ächtung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen durch eine adäquate Unterstützung und Beratung.

 

Grundsätzlich erfolgt die Förderung des Landkreises entsprechend der Laufzeit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, des Landes. Zuletzt wurde die Förderung lediglich für das Jahr 2022 bewilligt, da davon ausgegangen wurde, dass zwischenzeitlich mit der Errichtung eines neuen Frauenschutzzentrums begonnen wurde und somit eine neue Betriebskostenberechnung erforderlich sei.

 

Zur Sicherung der beiderseitigen Finanzplanung sollte die Förderung des Frauenhauses Lüneburg in der bisherigen Höhe entsprechend der Laufzeit der aktuellen Richtlinie des Landes bis einschließlich 2026 verbindlich geregelt werden.

 

Bei Bestehen eines neuen Frauenhauses in einem neu errichteten Frauenschutzzentrum wäre die Förderung entsprechend anzupassen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

100.946,20 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

22.11.2022 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit - ungeändert beschlossen

Erweitern

19.12.2022 - Kreisausschuss