Beschlussvorlage - 2022/401

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung beim Produkt 271-000 „Volkshochschule“ in Höhe von 109.692,88 € an die Bildungs- und Kultur GmbH wird gemäß § 117 Abs.1 NKomVG zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages zugestimmt.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

Sachlage:

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie ist die wirtschaftliche Situation der Bildungs- und Kultur GmbH (BuK) schwierig.

 

Im Jahresabschluss 2021 ergab sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 146.452,44 €. Dieser Jahresfehlbetrag belastet auch im laufenden Haushaltsjahr die Liquidität der BuK. Aufgrund dessen haben Vertreter der Gesellschafter von Hansestadt und Landkreis Lüneburg vorgeschlagen, den anhaltenden Liquiditätsproblemen durch einen Ausgleich dieses Jahresfehlbetrages zu begegnen.

 

Aufgrund der Verteilung der Gesellschafteranteile von 74,9 % (Landkreis) und 25,1 % (Hansestadt) hätte der Landkreis einen Anteil in Höhe von 109.692,88 € zu zahlen.

 

Die überplanmäßige Ausgabe ist zeitlich und sachlich unabweisbar, um die Liquiditätsengpässe der BuK kurzfristig beseitigen zu können.

 

Die Deckung ist durch die im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 gebildete Rückstellung (Rückstellungsbetrag 120.000 €) gesichert.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

109.692,88 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

X

Sonstiges: Rückstellungen aus dem Jahresabschluss 2021

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Beschlüsse

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14.11.2022 - Kreisausschuss

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17.11.2022 - Kreistag - ungeändert beschlossen