Beschlussvorlage - 2022/437

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Dem DRK-Kreisverband Lüneburg wird ein Zuschuss in he von 1.318,09 €r die Beschaffung von SEG-Notfallrucksäcken und eines Faltpavillons gewährt.

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Sachverhalt

 

Sachlage:

r die Bezuschussung von Maßnahmen im Bereich des Katastrophenschutzes stehen, wie schon in den letzten Jahren, insgesamt 10,000,-- € als freiwillige Leistung des Landkreises Lüneburg zur Verfügung. Von diesem Betrag sind vorab 1000,-- € als jährlich wiederkehrender Zuschuss für Investitionen sowie die Ausbildung von Helfern im Katastrophenschutz für die DLRG Bezirk Nordheide e.V. vorgesehen. Darüber hinaus hat die SG Ostheide einen Zuschuss für die Einrichtung eines Stabraumes beantragt. Nach Abzug dieses Zuschusses verbleiben 6000,-- €, um weitere Maßnahmen zu bezuschussen.

 

Mit Schreiben vom 29.08.2022 hat der DRK Kreisverband Lüneburg einen Antrag auf Übernahme der Kosten für Notfallrucksäcke der SEG Katastrophenschutz gestellt, um die Resilienz dieses Aufgabenbereiches zu stärken. Die Kosten für die Rücksäcke belaufen sich auf 918,10 €.

 

Darüber hinaus hat der DRK Kreisverband am 06.12.2022 die Förderung der Beschaffung eines Faltpavillons in Höhe von 399,99 € beantragt. Dieser soll bei Krisenintenventionen einen geschützten Raum für die Arbeit des DRK Lüneburg in der Psychosozialen Notfallvorsorge (PSNV) eingesetzt werden.

 

Der DRK Kreisverband Lüneburg ist seit vielen Jahren ein unabkömmlicher Partner des Landkreis Lüneburg und leistet auch im Katastrophenschutz unverzichtbare Arbeit. Dieser Arbeit sollte nach Auffassung der Verwaltung weiterhin finanziell unterstützt werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Kosten der SEG-Rucksäcke und des Faltpavillons vollumfänglich zu übernehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

15.12.2022 - Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten - ungeändert beschlossen

Erweitern

19.12.2022 - Kreisausschuss