Beschlussvorlage - 2022/326
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 (im Stand der 3. Aktualisierung vom 20.12.2022)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine wesentlichen Auswirkungen
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Björn Mennrich
- Verantwortlich:
- Mennrich, Björn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kreisausschuss als Finanzausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
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Beratung
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16.11.2022
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
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Beratung
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30.11.2022
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
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Beratung
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16.12.2022
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●
Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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●
Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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22.12.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2023 sowie das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2023 werden, jeweils unter Berücksichtigung der empfohlenen Änderungen, beschlossen.
Aktualisierter Beschlussvorschlag vom 06.12.2022:
- Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2023 sowie das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2023 werden, jeweils unter Berücksichtigung der empfohlenen Änderungen, beschlossen.
- Das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2023 wird beschlossen.
- Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 wird unter Berücksichtigung der empfohlenen Änderungen entsprechend der Vorlage 2022/329 beschlossen.
Sachverhalt
Sachlage: Die Verwaltung hat den Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2023 erstellt.
Der doppische Haushaltsplan ist nach Teilhaushalten, die sich an der Organisationsstruktur der Kreisverwaltung orientieren, gegliedert. Jeder Teilhaushalt besteht aus einem Teilergebnisplan mit den Erträgen und Aufwendungen und einem Teilfinanzplan mit Darstellung der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. In jedem Teilhaushalt werden auch die Produkte der jeweiligen Organisationseinheit mit Produktbeschreibung, Produktzielen, Kennzahlen, Investitionsmaßnahmen sowie Produktergebnisplan dargestellt. In den einzelnen Produkten werden auch die Rechtsbindungsgrade (Pflichtaufgaben/freiwillige Leistungen) und die wesentlichen Rechtsgrundlagen ausgewiesen.
Im Ergebnishaushalt weist der Entwurf auf Grundlage eines Kreisumlagesatzes von 53,0 % (2022: 50,0 %) einen Fehlbetrag in Höhe von rund 17,4 Mio. Euro aus. Auch im Finanzplanungszeitraum bis 2026 sind jährlich Haushaltsdefizite zu verzeichnen.
Um die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises Lüneburg weiter sicherzustellen, die sich abzeichnenden Fehlbeträge mittelfristig abbauen zu können und eine Überschuldung zu vermeiden, werden weiterhin große Anstrengungen notwendig sein.
1. Eckdaten zum Haushaltsplanentwurf 2023
1.1 Ergebnishaushalt
1.2 Entwicklung der Jahresergebnisse im Finanzplanungszeitraum
*in Klammern: laut Finanzplanung 2022 vorgesehene Jahresergebnisse
1.3 Finanzhaushalt
1.4 Veränderungen gegenüber dem Vorjahr
Der Haushaltsplan 2022 (1. Nachtragshaushalt) weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag in Höhe von 12.743.000 Euro aus. Der Fehlbetrag 2023 beträgt laut Haushaltsplanentwurf 17.386.500 Euro, steigt also gegenüber dem Vorjahr um 4.643.500 Euro.
Im Vergleich zum Vorjahr beinhaltet der Haushaltsplanentwurf 2023 folgende größere Veränderungen:
2. Entwicklung einzelner Haushaltspositionen
2.1 Kreisumlage
Die Kreisumlage ist das einzige nennenswert gestaltbare Einnahmeinstrument der Landkreise und stellt die Hauptertragsquelle für den Landkreis Lüneburg dar. Die Höhe der Kreisumlage ist abhängig vom Hebesatz, der vom Kreistag in der Haushaltssatzung festzulegen ist.
Im Haushaltsjahr 2022 beträgt der Kreisumlagesatz 50,0 %. Der Haushaltsentwurf 2023 sieht nun eine Anhebung des Kreisumlagesatzes um drei Prozentpunkte auf 53,0 % vor.
Im Finanzplanungszeitraum ab 2024 ist ein Kreisumlagesatz von 54,5 % zugrundegelegt worden.
Gemäß Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Kreise im Rahmen des Abwägungsprozesses zur Festsetzung des Kreisumlagesatzes verpflichtet, ihren eigenen Finanzbedarf und den Finanzbedarf der umlagepflichtigen Kommunen zu ermitteln und ihre Entscheidung in geeigneter Form offenzulegen. Die Finanzdaten der kreisangehörigen Kommunen ergeben sich aus der Vorlage 2022/299.
2.2 Erträge nach dem Nds. Finanzausgleichsgesetz (NFAG)
Da die Erträge aus öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Quellen bei der überwiegenden Zahl der Kommunen nicht ausreichen, um die notwendigen Aufwendungen zu decken, sind ergänzende System notwendig, die Kommune mit ausreichenden Mitteln auszustatten. Eines dieser Systeme ist der kommunale Finanzausgleich. Die größte Summe und damit auch der bedeutendste Teil des Finanzausgleichs entfällt auf die Schlüsselzuweisungen, die finanzkraftabhängig verteilt werden.
Der zweitgrößte Posten entfällt auf die Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises. Aufgaben, die eigentlich dem Staat obliegen, kann das Land zur Ausführung an die Kommunen übertragen. Für die bei der Wahrnehmung dieser Angelegenheiten anfallenden Kosten muss das Land einen finanziellen Ausgleich leisten.
2.3 Personal- und Vorsorgeaufwendungen
Details zur Kalkulation können den beigefügten Erläuterungen zur Personalkostenberechnung 2023 (Anlage 2) entnommen werden.
Anmerkung zur Kennzahl „Stellen im Stellenplan“ im Haushaltsplanentwurf: Bisher wurde bei den jeweiligen Produkten die Kennzahl "Stellenanteile" ausgewiesen. Diese Kennzahl zeigte die tatsächlich besetzten Stellenanteile für das Produkt an. Da die Ermittlung jener Kennzahlen aus verschiedenen Gründen in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen bei der Produktzuordnung führte, wird die Kennzahl ab den Haushalt 2023 angepasst. Es wird jetzt bei den einzelnen Produkten die Kennzahl "Stellen im Stellenplan" aufgeführt. Dieses weist die tatsächlich im Stellenplan verfügbaren Stellen aus. In diesem Zusammenhang wurden auch alle Produktzuordnungen überprüft und ggf. korrigiert. Dadurch ist es teilweise zu Verschiebungen zwischen den einzelnen Produkten gekommen. Ein Vergleich zwischen der alten Kennzahl "Stellenanteile" und der neuen Kennzahl "Stellen im Stellenplan" ist somit nicht aussagekräftig, da diese auf unterschiedlichen Datengrundlagen beruhen.
2.4 Bauunterhaltung
Der weitaus größte Teil der Bauunterhaltungsaufwendungen entfällt auf die kreiseigenen Schulen.
Insgesamt lassen sich die Aufwendungen in allgemeinen Bauunterhalt (4.769.000 Euro), Bauunterhalt für Flüchtlingsunterkünfte (400.500 Euro), die Prüfung elektrischer Betriebsmittel (150.000 Euro) und Aufwendungen für die Entsiegelung von Schulhöfen (40.000 €) untergliedern.
2.5 Freiwillige Leistungen
Einzelheiten zu den freiwilligen Leistungen können der Anlage 3 entnommen werden.
2.6 Sozialhilfeaufwendungen (einschließlich Grundsicherung nach dem SGB II, Eingliederungshilfe nach dem SGB IX, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Einrichtungen für Asylbewerber und Geflüchtete)
Auch, wenn die Sozialaufwendungen nach derzeitigem Planungsstand gegenüber dem Vorjahr sinken werden, liegen sie aufgrund der hohen Belastungen des Landkreises für die Unterbringung Geflüchteter im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg, immer noch auf vergleichsweise hohem Niveau.
Bei den Netto-Aufwendungen des Landkreises ergibt sich ein negativer Betrag (= Netto-Erträge), da der Landkreis die Ausgleichzahlungen des Landes nach dem SGB IX und SGB XII sowie den Abgeltungsbetrag des Bundes für die Grundsicherung nach dem SGB XII auch für Aufwendungen, die bei der Hansestadt Lüneburg entstehen, erhält.
2.7 Jugendhilfeaufwendungen
Die Jugendhilfeaufwendungen beinhalten Betriebskostenzuschüsse an kommunale und freie Träger von Kindertagesstätten in Höhe von 16,0 Mio. EUR.
2.8 Finanzvertrag mit der Hansestadt Lüneburg
Von den Erstattungen nach dem Finanzvertrag an die Hansestadt Lüneburg entfallen im Ergebnishaushalt (also ohne investive Erstattungen) rund 54,7 Mio. Euro auf den Bereich Sozialhilfe (einschließlich Eingliederungshilfe und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz), rd. 21,2 Mio. Euro auf den Bereich Jugendhilfe, rd. 5,0 Mio. Euro auf den Bereich Schulen und rd. 0,5 Mio. Euro auf die Musikschule.
Aufgrund der im Rahmen des Finanzertrages vereinbarten und zwischenzeitlich vollzogenen Übernahme zusätzlicher Anteile an der Theater Lüneburg GmbH von der Hansestadt Lüneburg sind vom Landkreis Lüneburg in 2023 rd. 0,95 Mio. Euro Zuschüsse an das Theater zu zahlen.
Darüber hinaus sind investive Erstattungen an die Hansestadt bzw. städtische Tochterunternehmen vorgesehen. So sind 1,07 Mio. Euro an Zuweisungen für investive Schulbaumaßnahmen eingeplant. Darüber hinaus sind wiederum 2,5 Mio. Euro an Investitionsförderung für die städtischen Kliniken veranschlagt worden. Insgesamt hat sich der Landkreis im Finanzvertrag verpflichtet, bis zu 20 Mio. Euro für diese Fördermaßnahme bereitzustellen, sofern die Hansestadt Lüneburg ihrerseits entsprechende Förderbeträge leistet.
3. Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
3.1 Investive Maßnahmen 2023
Im Haushaltsplan 2023 finden die investiven Mittel – wie in der Vergangenheit auch – zu einem erheblichen Anteil im schulischen Bereich Verwendung. Das im Jahr 2007 begonnene Sanierungsprogramm Schulen wird fortgeführt. So sind 5,0 Mio. Euro für die Sanierung der Berufsbildenden Schulen eingeplant worden. Darüber hinaus sind erste Ansätze für Sanierungen im Schulzentrum Scharnebeck (1,0 Mio. Euro), des Lehrschwimmbeckens Oedeme (0,5 Mio. Euro) und der Sporthallen im Schulzentrum Oedeme (0,4 Mio. Euro) veranschlagt.
Aus der Kreisschulbaukasse soll eine Vielzahl an Schulbau- und Ausstattungsmaßnahmen, sowohl im Bereich der Schulen des Landkreises Lüneburg als auch der Schulen der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden, finanziert werden. Um die Finanzierung sicherzustellen, soll die Verdoppelung der Beiträge auch im Haushaltsjahr 2023 fortgesetzt werden.
Für den Digitalpakt Schulen sollen 2,7 Mio. Euro bei einer Förderung von Mio. Euro haushaltswirksam werden.
Wie bereits unter Ziffer 2.8 dargestellt, werden 2,5 Mio. Euro für die Förderung der notwendigen Investitionen in die Infrastruktur des Städtischen Klinikums Lüneburg und der Psychiatrischen Klinik Lüneburg bereitgestellt.
Für die im Zusammenhang mit den hohen Flüchtlingszahlen aufgrund des Ukraine-Krieg notwendige Erweiterung der Kapazitäten an Flüchtlingsunterkünften sind 3,9 Mio. Euro in den Haushaltsentwurf eingestellt worden.
Die weiteren Investitionen sind in der Regel unaufschiebbar. Sie müssen zudem zur Erfüllung gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen veranschlagt werden, an dieser Stelle sind insbesondere die Finanzvertragsleistungen an die Hansestadt Lüneburg sowie die Krankenhausumlage zu benennen.
Nachfolgend sind alle veranschlagten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aufgeführt:
3.2 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungen zur Leistung von Auszahlungen von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen dürfen grundsätzlich nur eingegangen werden, wenn der Haushalt in Form von Verpflichtungsermächtigungen dazu ermächtigt.
Im Haushalt 2023 sind folgende Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen:
4. Verschuldung
4.1 Kreditaufnahme
Zur Finanzierung der veranschlagten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind folgende Kreditaufnahmen erforderlich:
4.2 Schuldenstand
Der für Ende 2023 dargestellte Schuldenstand einschließlich aller noch nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen ist ein rein rechnerischer Wert. Es ist davon auszugehen, dass auch Ende 2023 investive Haushaltsreste in nennenswerter Höhe vorhanden sein werden, sodass der tatsächliche Schuldenstand zum 31.12.2023 unter dem dargestellten Betrag liegen dürfte.
4.3 Liquiditätskredite
4.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften
Ergänzende Sachdarstellung vom 06.12.2022
Als Anlage 5 wird die Liste A beigefügt, aus der sich die von der Verwaltung vorgetragenen Korrekturen, neue Erkenntnisse und Änderungsanträge der Fraktionen und Gruppen ergeben.
Derzeit wird geprüft, ob sich weitere Mehrbedarfe im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern ergeben. Über das Ergebnis der Prüfung wird die Verwaltung spätestens in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung am 16.12.2022 berichten.
Zum Haushalt 2023 liegen bisher folgende Anträge von Fraktionen und Gruppen vor:
Im Zuge der Anhörung zur Höhe der Kreisumlage sind folgende Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden eingegangen:
Die Kommunalaufsicht beim Nds. Ministerium für Inneres und Sport hat im Rahmen des Haushaltsgesprächs empfohlen, das im Vorjahr erstellte Haushaltssicherungskonzept gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG fortzuschreiben, da die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises als gefährdet anzusehen ist. Die Verwaltung hat nun einen Entwurf für das Haushaltssicherungskonzept 2023 erstellt, der als Anlage 19 beigefügt wird. Der Beschlussvorschlag wird entsprechend aktualisiert.
Ergänzende Sachdarstellung vom 12.12.2022
Nachdem die Haushaltseckdaten des Landkreises aufgrund neuer Erkenntnisse zwischenzeitlich aktualisiert wurden, hat die Arbeitsgemeinschaft der Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Lüneburg am 09.12.2022 eine ergänzende Stellungnahme zum Kreishaushalt 2023 abgegeben (Anlage 20). Darin wird angeregt, die in der Liste der Haushaltsänderungen dargestellte Verschlechterung bei den Schlüsselzuweisungen zugunsten einer erhöhten Kita-Finanzierung zu streichen. Die Verwaltung schlägt vor, entsprechend zu verfahren, also den Ansatz für Schlüsselzuweisungen gegenüber dem Haushaltsentwurf nicht um 2,0 Mio. Euro zu reduzieren und die Kita-Betriebskostenzuschüsse als einmalige Sonderzahlung im Haushaltsjahr 2023 um 2,0 Mio. € zum Ausgleich der zusätzlichen Belastungen durch Corona/Ukraine-Krieg/Energiepreissteigerungen zu erhöhen und dadurch die gemeindliche Ebene zu entlasten.
Auch die Gemeinde Soderstorf hat eine Stellungnahme zur Kreisumlage 2023 abgegeben (Anlage 21).
Darüber hinaus hat die Verwaltung Stellungnahmen zu den Anträgen der SPD-Fraktion zur Volkshochschule und zum Personalkostenbudget verfasst, die dieser Vorlage als Anlagen 6a und 7a beigefügt werden.
Ergänzende Sachdarstellung vom 20.12.2022
Als Ergebnis der Beratungen über den Haushaltsplan 2023 ist die Liste B beigefügt (Anlage 22).
Aufgrund der vom Kreisausschuss empfohlenen Änderungen zum Haushaltsplanentwurf ergeben sich folgende Eckdaten:
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | Siehe Haushaltsplanentwurf |
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b) | an Folgekosten: | Siehe Haushaltsplanentwurf |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| X | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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