Beschlussvorlage - 2022/448

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Vereinigung „Queer in Lüneburg“ wird auf Antrag für das Jahr 2023 eine Zuwendung in Höhe von 500,- bewilligt.

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

Sachlage:

Queer in Lüneburg hat es sich zur Aufgabe gemacht, die LGBTIQ*+Community mit dem Schwulen Lüneburger Heidekönig in Stadt und Landkreis Lüneburg zu repräsentieren. Auf unterschiedlichen Veranstaltungen informiert Queer in Lüneburg die Öffentlichkeit über die LGBTIQ*+Gesellschaft und klärt in dieser Form zu diesem Thema auf.

 

Bei Queer in Lüneburg handelt es sich um keinen eingetragenen Verein, sondern um eine freie Organisation. In der Vergangenheit hat der Ausschuss die Auffassung vertreten, dass einzelne Veranstaltungen von Organisationen (z.B. Jubiläen) nicht unterstützt werden.

 

Queer in Lüneburg beantragt die Zuwendung unter anderem, um Veranstaltungen durchzuführen und mit diesen aufzuklären und zu informieren. Darüber hinaus erfolgt die Aufklärung und Information zum LGBTIQ-Thema auf nicht eigenständig organisierten Veranstaltungen. Um diese Veranstaltungen zu erreichen, fallen Kosten (z.B. Fahrtkosten) an, die gedeckt werden müssen.

 

Aufgrund der freien Organisation von „Queer in Lüneburg“ und der Tatsache, dass die Tätigkeit überwiegend darin besteht, auf Veranstaltungen zum LGBTIQ*+-Thema aufzuklären und zu informieren, ist die inhaltliche Arbeit dieser Vereinigung nicht erkennbar.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag von Queer in Lüneburg auf eine Zuwendung in Höhe von 500,00 € r das Jahr 2023 abzulehnen. Vielmehr sollte die Organisation eine enge Kooperation mit checkpoint queer e.V. anstreben, der jährlich mit 18.000,00 € vom Landkreis Lüneburg gefördert wird. Darüber hinaus sollten für die eigenen Veranstaltungen Sponsoren generiert werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

500,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

--- €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Beschlüsse

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10.01.2023 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit - geändert beschlossen