Beschlussvorlage - 2023/020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Das vorgestellte Vorgehen wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird berechtigt, eingehende Anträge zum Förderprogramm Energetische Sanierung 2023 eigenständig ohne zusätzlichen Beschluss zu bewilligen.
  2. Im 4. Quartal 2023 oder sobald die Gesamtfördermenge erreicht ist, berichtet die Verwaltung zusammenfassend über die bewilligten Anträge.

I

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Sachverhalt

 

Sachlage:

r das Jahr 2023 wurde ein Förderprogramm zur energetischen Sanierung für private Wohneigentümer und Wohneigentümerinnen veröffentlicht. Finanziert werden Sanierungsvorhaben mit bis zu 1000 € bzw. 30 % der anfallenden Kosten pro Antrag.

 

Anträge werden online gestellt und entsprechend der Reihenfolge des Antragseingangs bearbeitet und ggfs. bewilligt, bis das Budget aufgebraucht ist.

 

Aus unten genannten Gründen soll die Verwaltung berechtigt werden, rderanträge OHNE vorherige Beratung im Ausschuss für Klimaneutralität 2030 eigenständig zu bewilligen bzw. abzulehnen:

 

-          Eine zeitnahe Bewilligung nach Antragsstellung ermöglicht eine zeitnahe Umsetzung der Sanierungsvorhaben.

-          Das gesamte rderprogramm wurde bereits beschlossen (Beschlussvorlage 2021/520).

-          Es gibt klare Vorgaben zur Antragsbewilligung, d.h. eine Bewilligung (vorbereitet durch die Verwaltung) ist eindeutig und eine Ablehnung durch den Ausschuss damit unwahrscheinlich.

-          Es handelt sich um Anträge von geringen Förderbeträgen pro Antrag (max. 1000 €).

-          Der Verwaltungsaufwand wird reduziert.

 

Die Bewilligung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2023. Die Mittel stehen im investiven Strukturentwicklungsfonds, Sparte Klimaschutz, zur Verfügung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

60 000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

x

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Durch eine zeitnahe Bewilligung der Förderantrage können private Gebäudeeigentümer und Gebäudeeigentümerinnen Sanierungsmaßnahmen zeitnah umsetzen, was zu Energieeinsparungen führt.

 

 

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Beschlüsse

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07.02.2023 - Ausschuss für Klimaneutralität 2030 - geändert beschlossen