Beschlussvorlage - 2023/044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Gesellschaftsvertrag der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG wird geändert:

 

In § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages werden neben dem Landrat des Landkreises Lüneburg statt zwei Mitgliedern nunmehr sechs Mitglieder des Kreistages als Beiratsmitglieder vorgesehen.

 

 Als Mitglieder des Beirates werden benannt:

 

Ordentliches Mitglied:

SPD-Fraktion:

  1. Herr Prof. Dr. Hinrich Bonin

 

CDU-Fraktion:

  1. Frau Ulrike Walter
  1. Herr Dr. Marco Schulze

ndnis 90/Die Grünen-Fraktion:

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG wurde am 14.09.2020 im Handelsregister A 203478 beim Amtsgericht Lüneburg eingetragen.

 

Gemäß § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG in der Fassung vom 05.10.2020 besteht der Beirat aus dem Landrat / der Landrätin des Landkreises Lüneburg sowie zwei vom Kreistag entsandten Mitgliedern. Die Verwaltung schlägt vor, neben dem Landrat künftig sechs Mitglieder des Kreistages vorzusehen.

 

Über die Entsendung von Mitgliedern in Aufsichtsräten und Beiräten entscheidet der Kreistag gemäß § 138 Abs. 3 NKomVG per Beschluss.

 

Sind mehr als zwei Vertreterinnen oder Vertreter zu benennen, werden diese gemäß § 71 Abs. 2, 3, 5 und 6 NKomVG von den Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis benannt. Stellvertretende Mitglieder dürfen nicht benannt werden. Eine Vertretung erfolgt per Stimmbotschaft.

 

Der gültige Gesellschaftsvertrag ist als Anlage beigefügt.

 

Über die Besetzung der Mitglieder des Beirates der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG entscheidet der Kreistag ohne Vorberatung des Kreisausschusses.

 

Aktualisierte Sachlage vom 06.02.2023:

 

Der Beschlussvorschlag wurde um die bereits bestehenden Mitglieder, sowie um die nachbenannten Kandidaten ergänzt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.02.2023 - Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.02.2023 - Kreistag - ungeändert beschlossen