Beschlussvorlage - 2023/048

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Stelle der Kreisrätin/ des Kreisrats (w/m/d) als Leitung des Fachbereichs 4 - Mobilität und Finanzen wird mit dem vorgeschlagenen Text öffentlich ausgeschrieben.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

In Zusammenhang mit der Nachfolgebesetzung eines Ersten Kreisrates/einer ersten Kreisrätin beim Landkreis Lüneburg wird die Stelle der Fachbereichsleitung des Fachbereiches 4 vakant. Diese soll zukünftig von einer Wahlbeamtin/ einem Wahlbeamten wahrgenommen werden.


Eine Kreisrätin/ ein Kreisrat (w/m/d) wird gemäß § 109 Abs. 1 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) auf Vorschlag des Landrats vom Kreistag für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt.
 

Dementsprechend ist die Stelle öffentlich auszuschreiben (§ 109 Abs. 1 S. 3, 4 NKomVG).
 

Zur Vorbereitung der Ausschreibung wurde die als Anlage beigefügte Stellenausschreibung gefertigt.
 

Dem Kreistag wird empfohlen, dem Vorschlag des Landrats zu folgen und die Stelle einer Kreisrätin/eines Kreisrats (w/m/d) als Leitung des Fachbereichs 4 - Mobilität und Finanzen mit dem als Anlage beigefügten Text öffentlich auszuschreiben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

85.710 €

(ab 01.07.2023)

Einsparung:

-73.650 €

(A 16, ab 01.07.2023)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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