Anfrage an Fachausschuss / Kreistag - 2023/074

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

 

Sachlage:

  1. Sind dem Landkreis die Grundstücke / Immobilien des Bundes (BIMA für Liegenschaften) im Landkreis Lüneburg bekannt?

Wenn ja:

Wo liegen diese Grundstücke?

Welche Grundstücke sind bebaut / unbebaut?

Sollte es bebaute Grundstücke geben:

Sind die Gebäude bewohnt oder unbewohnt?

Sollte es unbewohnte Gebäude oder Grundstücke geben:

Ist die Eignung auf Unterbringung von geflüchteten Personen geprüft worden?

 

 Stellungnahme der Verwaltung vom 28.02.2023

Die Bundesanstalt für Immobilien (BImA) wurde im vergangenen Jahr hinsichtlich der Verfügbarkeit von Bundesimmobilien zur Unterbringung von geflüchteten Menschen angefragt. Diese wurde verneint. Eine weitere Anfrage im Februar diesen Jahres blieb bisher unbeantwortet.

Zudem wurde eine Auflistung der im  Landkreis befindlichen und im System gelisteten Liegenschaften der BImA hausintern gesichtet. Die Liegenschaften verteilen sich über den gesamten Landkreis und sind sowohl bebaut, als auch unbebaut. Für die Unterbringung von Menschen geeignete Immobilien konnten hierbei nicht identifiziert werden bzw. diese befinden sich in der Nutzung.     

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.03.2023 - Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung - zur Kenntnis genommen