Antrag an Fachausschüsse - 2023/103

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller: 

 

Wir beauftragen die Verwaltung in Abstimmung mit den Schulleitern eine einheitliche Schülerstammdatenverwaltung bei den kreiseigenen Schulen einzuführen.

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

Sachlage: 

 

Auf die Anfrage zum Thema "zur Vertretungssituation in Schulsekretariaten an landkreiseigenen Schulen in Lüneburg" (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 13.02.2023) hat die Verwaltung über die prekäre Lage der Vertretungssituation in Schulsekretariaten aufgeklärt. Von einem Schulleiter kam der Hinweis, dass es gerade für Springerkräfte sehr schwer ist mit den unterschiedlichen Programmen zu arbeiten und sie jeweils auch dafür angelernt werden müssen. Des Weiteren hätte eine einheitliche Erfassung auch den Vorteil, dass Informationen bezüglich Krankenstände, Klassenstärken etc. schneller abgerufen werden können, da eine manuelle Zusammenführung der Daten nicht mehr notwendig ist. 

 

Stelllungnahme der Verwaltung vom 13.04.2023:

 

Die kreiseigenen allgemeinen bildenden Schulen arbeiten alle mit der Schülerstammdatendatei Sibank Plus. Lediglich die drei BBSn haben jeweils andere Programme. Da dort jedoch immer mehrere Sekretärinnen arbeiten, vertreten diese sich gegenseitig.

 

Der Großteil der Sekretärinnen ist zudem mit IServ betraut.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

27.04.2023 - Ausschuss für Schule und Bildung - geändert beschlossen

Erweitern

02.05.2023 - Kreisausschuss