Beschlussvorlage - 2023/153

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich der Feststellung der gesundheitlichen Eignung wird Herr Rainer Müller für eine 8-jährige Amtszeit, beginnend ab dem 01.07.2023 bzw. dem nächstmöglichen Zeitpunkt, zum Kreisrat gewählt. Er wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen und in eine Planstelle der Besoldungsgruppe B 4 Nds. Besoldungsgesetz eingewiesen. Gleichzeitig wird ihm die Leitung des Fachbereiches Mobilität und Finanzen übertragen.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:

Im Zusammenhang mit der Nachfolgebesetzung der Stelle des Ersten Kreisrates/ der Ersten Kreisrätin (w/m/d) beim Landkreis Lüneburg wird die Stelle der Fachbereichsleitung des Fachbereiches 4 vakant. Diese soll zukünftig von einer Wahlbeamtin/ einem Wahlbeamten wahrgenommen werden.

 

Die Stelle der Kreisrätin/des Kreisrats (w/m/d) wurde mit dem vom Kreistag (Vorlagen-Nr.: 2023/048)

beschlossenen Text ausgeschrieben. Auf die Ausschreibung gingen 24 Bewerbungen ein.

 

Das gesamte Auswahlverfahren wurde von der Personalberatungsgesellschaft NSI Consult begleitet. Die jeweiligen Fraktionsvorsitzenden und der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Personal, innere

Angelegenheiten und Digitalisierung erhielten die Gelegenheit, Einsicht in alle Bewerbungen zu nehmen.

Außerdem wurde allen Fraktionsvorsitzenden bzw. ihren Vertretungen die Teilnahme an dem Assessment-Center

eröffnet.

 

Nach Sichtung der eingegangenen Bewerbungen durch NSI Consult sowie einer gemeinsam mit den Fraktionsvorsitzenden erfolgten Vorauswahl, wurden 5 Bewerberinnen und Bewerber zu einem Assessment-Center eingeladen. Eine Person zog ihre Bewerbung in diesem Zusammenhang zurück, so dass eine Person als Nachrückerin eingeladen werden konnte. Diese sagt ihre Teilnahme am Morgen des Verfahrens krankheitsbedingt ab und konnte im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.

 

Das Verfahren wurde am Samstag, 22.04.2023, durchgeführt. Es nahmen vier Bewerber an diesem Verfahren teil.

 

Im Rahmen des Assessment-Centers konnte sich Herr Rainer Müller durchsetzen. Er hat die einzelnen Stationen des Assessment-Centers mit guten Ergebnissen durchlaufen und konnte als einziger geeigneter Bewerberr die Besetzung der Stelle eingestuft werden. Die Beratungsgesellschaft NSI Consult hat eine uneingeschränkte Empfehlung zur Besetzung der Stelle mit Herrn Müller ausgesprochen.

 

Eine Kreisrätin/ ein Kreisrat (w/m/d) wird gemäß § 109 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) auf Vorschlag des Landrats vom Kreistag für eine Amtszeit von
acht Jahren gewählt.

 

Der Landrat schlägt dem Kreistag vor, Herrn Rainer Müller, vorbehaltlich der Feststellung der gesundheitlichen Eignung,r eine 8-jährige Amtszeit, beginnend ab dem 01.07.2023 bzw. dem chstmöglichen Zeitpunkt, zum Kreisrat zu wählen. Er ist gemäß § 109 Abs. 2, Satz 1 NKomVG in das

Beamtenverhältnis auf Zeit zu berufen und seinem Amt entsprechend in eine Planstelle der Besoldungsgruppe B 4 Nds. Besoldungsgesetz einzuweisen. Gleichzeitig wird ihm die Leitung des Fachbereiches Mobilität und Finanzen übertragen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

171.420,00 €/Jahr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Beschlüsse

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02.05.2023 - Kreisausschuss

Erweitern

02.05.2023 - Kreistag - ungeändert beschlossen