Beschlussvorlage - 2023/117

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

r das o.g. Naturschutzgebiet wurde im Jahr 2022 eine Aufteilung eine Schutzgebietsbetreuung bestellt. Große Teile des Gebietes befinden sich im Zuständigkeitsbereich der Landesforsten. In Absprache mit dem Leiter des zuständigen Forstamtes Sellhorn, Herrn Wendt, wurde für die Betreuung der Flächen im Eigentum der Nds. Landesforsten ein Mitarbeiter des Forstamtes bestellt. Herr Victor Steinmann wurde als Privatperson ehrenamtlich bestellt. Aus persönlichen Gründen möchte er die Aufgaben nicht weiter fortführen. Als Nachfolger soll der Mitarbeiter der Landesforstverwaltung, Herr Camehl bestellt werden, der das Gebiet gut kennt und auch in der Samtgemeinde Bardowick wohnt. Es ergeben sich damit keine finanziellen Änderungen.

 

In der Vergangenheit wurde die Bestellung der ehrenamtichen Naturschutzwarte für die einzelnen Schutzgebiete immer dem Kreisausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Es zeigt sich, dass im Laufe des Jahres immer eine gewisse Fluktuation besteht. Eine gesetzliche Regelung, die die Zuständigkeit einem poltischen Gremium zuweist gibt es nicht. Die Fläche der Schutzgebiete und damit die gezahlte Aufwandsentschädigung ist konstant, mit einer Änderung der Person ergeben sich damit keine finanziellen Auswirkungen. Um den Prozess der Nachfolgebestellung zu beschleunigen und den Kreisausschuss zu entlasten, wird eine Bestellung daher zukünftig als Geschäft der laufenden Verwaltung durchgeführt. Im Umweltausschuss wird regelmäßig über den aktuellen Stand der Besetzung der Naturschutzwarte in den Gebieten berichtet.

 

Aufgrund der Änderung des Prozesses wurde über die o.g. Änderung letztmalig eine Einzelvorlage als Bericht gefertigt..

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Beschlüsse

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22.05.2023 - Ausschuss für Umweltschutz - zur Kenntnis genommen