Beschlussvorlage - 2023/161

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Herr Oberbrandmeister Matthias Lanius wird mit Wirkung vom 11.09.2023 für eine Amtsperiode von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Kreisbrandmeister ernannt.

Herr Abschnittsbrandmeister Stephan Dick wird mit Wirkung vom 11.09.2023 für eine weitere Amtsperiode von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum ersten stellvertretenden Kreisbrandmeister ernannt.

Herr Abschnittsbrandmeister Thorsten Diesterhöft wird mit Wirkung vom 11.09.2023 für eine weitere Amtsperiode von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum zweiten stellvertretenden Kreisbrandmeister ernannt.

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:

Die aktuellen Amtsperioden des Kreisbrandmeisters Torsten Hensel und seiner beiden Stellvertreter Stephan Dick und Thorsten Diesterhöft enden mit Ablauf des 10.09.2023. Aus diesem Grund wurde anlässlich der Dienstversammlung der Orts-, Stadt- und Gemeindebrandmeister am 25.02.2023 in Amelinghausen über die Vorschläge für die künftige Besetzung der Funktionen abgestimmt.

 

Für die Funktion des Kreisbrandmeisters kandidierte der bisherige Amtsinhaber Torsten Hensel nicht mehr erneut. Als sein Nachfolger wurde der Ortsbrandmeister und Zugführer des Gewässerschutzzuges, Matthias Lanius vorgeschlagen. Er erhielt 92 der 96 Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Stadt-, Gemeinde- und Ortsbrandmeister.

 

Der 1. stellvertretende Kreisbrandmeister Stephan Dick stellte sich erneut für eine weitere Amtszeit zur Verfügung, für ihn stimmten 95 der 96 Stimmberechtigten.

 

Ebenfalls stellte sich der 2. stellvertretende Kreisbrandmeister Thorsten Diesterhöft erneut für eine weitere Amtszeit zur Verfügung, für ihn gaben 83 von 95 Stimmberechtigten die Stimmen ab.

 

 

Das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) in Person des Regierungsbrandmeisters Dieter Ruschenbusch hat den Ernennungen der Herren Lanius, Dick und Diesterhöft im Rahmen der Anhörung nach § 21 Abs. 3 Satz 3 NBrandSchG zugestimmt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die o.g. Personen zum Kreisbrandmeister bzw. stellvertretende Kreisbrandmeister unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamter für sechs Jahre zu ernennen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.05.2023 - Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten - ungeändert beschlossen

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05.06.2023 - Kreisausschuss

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08.06.2023 - Kreistag - ungeändert beschlossen