Beschlussvorlage - 2023/182

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Auszahlung der überplanmäßig gebildeten Rückstellung für eine Verlustausgleichszahlung an die Theater Lüneburg GmbH wird in Höhe von 80.000,00 € zugestimmt.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:

Im Zuge der Corona-Pandemie konnte die Theater Lüneburg GmbH ihren gewöhnlichen Geschäftsbetrieb eingeschränkt bis gar nicht aufrechterhalten. In Folge dessen kam es zu erheblichen Umsatzeinbußen und damit einhergehenden Defiziten.

 

Im Jahresabschluss 2021/2022 ergab sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 579.226,74 €. Dieser Jahresfehlbetrag belastet auch im laufenden Geschäftsjahr die Liquidität der Theater Lüneburg GmbH. Aufgrund dessen haben die Vertreter der Gesellschafter von Landkreis und Hansestadtneburg im Zuge einer Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, den anhaltenden Liquiditätsproblemen durch einen anteiligen Ausgleich dieses Jahresfehlbetrages zu begegnen.

 

Seitens des Landkreises Lüneburg soll ein anteiliger Verlustausgleich in Höhe von 80.000,00 € erfolgen.

 

r eine Verlustausgleichzahlung an die Theater Lüneburg GmbH wurde im Jahresabschluss 2021 eine überplanmäßige Aufwendung für die Bildung von Rückstellungen in Höhe von 250.000,00 € gem. § 117 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) gebildet.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

80.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

x

Sonstiges: Rückstellung aus dem Jahresabschluss 2021

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Beschlüsse

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05.06.2023 - Kreisausschuss

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08.06.2023 - Kreistag - ungeändert beschlossen