Beschlussvorlage - 2023/201

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Mittel des Kommunalen Strukturentwicklungsfonds aus dem Haushalt 2023 werden wie folgt verteilt:

 

Nr.

Kommune

Zuwendungszweck

Zuschuss

1

Gemeinde Amt Neuhaus

Sanierung der Eisenbahnbrücke in Preten

0 €

2

Gemeinde Amt Neuhaus

generationsübergr. Bewegungs-u. Begegnungsräume

47.350 €

3

SG Amelinghausen

Sanierung Gemeindeverbindungsweg

85.000 €

4

SG Dahlenburg

Verbindungsweg im Flecken Dahlenburg

60.000 €

5

SG Dahlenburg

Sanierungsmaßnahmen im Freibad Dahlenburg

47.650 €

6

SG Dahlenburg

Baumaßnahmen Bauhof am Kiebitzberg

60.000 €

7

Stadt Bleckede

Kampfmittelräumung Schlossgraben

100.000 €

 

Gesamt

 

400.000 €

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Im Jahr 2023 stehen wieder insgesamt 400.000 €r den Kommunalen Strukturentwicklungsfonds zur Verfügung. Bis zum 15.03.2023 sind 7 Anträge der Kommunen des Landkreises Lüneburg fristgerecht eingegangen.

Die Anträge wurden gemäß Ziffer 5.1 der Richtlinie Kommunaler Strukturentwicklungsfonds für den Landkreis Lüneburg am 15.05.2023 dem vorgeschriebenen Gremium vorgestellt.

 

Nr. 1: Bei einer durchgeführten Brückenprüfung wurden erhebliche Mängel an der Eisenbahnbrücke in Preten festgestellt. Die Brücke ist für den touristischen Radfahrverkehr in Neuhaus von großer Bedeutung und muss umfassend saniert werden. Sie wird im Radweg der Biosphärenquerung von Brahlstorf nach Dahlenburg überquert und soll als Verbindung zwischen Preten und Neuhaus auch in das Wanderwegekonzept miteinfließen. Die Maßnahme wird jedoch in diesem Jahr nicht mehr umgesetzt. Der Antrag wurde zurückgenommen und in das Jahr 2024 verschoben. Ggf. hat die Gemeinde Amt Neuhaus die Möglichkeit, einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn zu stellen.

 

Nr. 2: Derzeit befinden sich überwiegend reine Spielplätze für die Kinder der Gemeinde Amt Neuhaus in den einzelnen Orten. Um für alle Generationen ein Angebot zu machen, ist es künftig wichtig, dass bei der Neukonzeption ein verstärkter Fokus auf generationsübergreifende Angebote in den Ortschaften gelegt wird. Dieses soll durch die Gestaltung von barrierefreien, generationsübergreifenden Spiel- und Erlebnisräumen erfolgen, die zudem eine deutliche Aufwertung der öffentlichen Freiflächen bedingen. Damit soll ein Beitrag für die Erhöhung der Aufenthalts- und Lebensqualität der Einwohner geleistet, verschiedene Generationen zusammengeführt und ein weiterer Anziehungspunkt für Touristen geschaffen werden.

Zudem hat die Gemeinde Amt Neuhaus eine Konsolidierungs- und Entwicklungspartnerschaft (KEP) mit dem Land Niedersachsen abgeschlossen.

 

Nr. 3: Durch die starke Befahrung der Straße zwischen Betzendorf und Barnstedt, unter anderem durch den Berufsverkehr, sind im Laufe der Jahre erhebliche Mängel entstanden. Um die Schäden an der Fahrbahnoberfläche der Straße zu beseitigen, ist hier die Sanierung der Teilstrecke Gemeindeverbindungsweg Betzendorf-  Barnstedt geplant. Die Straße ist eine wichtige Zubringerstraße, u. a. für den Berufsverkehr aus Barnstedt, Heinsen und Melbeck, aber auch für Verkehrsteilnehmer aus dem Landkreis Uelzen.

 

Nr. 4:

Zum Flecken Dahlenburg gehören der Ortsteil Buendorf, der östlich gelegene Ortsteil Quickborn und der dazwischen gelegene Ortsteil Neu Buendorf. Verkehrlich sind diese Orte über die stark frequentierte Dannenberger Landstraße und die Dannenberger Straße an den ca. 800m entfernten historischen Ortskern angebunden. Im Ortskern sind kleine Läden sowie am westlichen Rand zwei Einkaufsmärkte zur Nahversorgung der dort gelegenen Siedlungsbereiche vorhanden. Physisch getrennt werden die o.g. Orte vom Ortskern durch die Neetze, die in Nord/ Süd Richtung verläuft. Zwischen dem Ortskern Dahlenburg und Buendorf befinden sich am Dornweg die Oberschule mit der Sporthalle, das Freibad und das Bürger- und Kulturhaus des Fleckens sowie der Campingplatz, die Tennisplätze und das Sportlerheim. Unterhalb des Sportgeländes mündet der kleine Fluss Strachau in die Neetze und bildet mit diesem ein kleines Delta, in dem sich die zuvor genannten Liegenschaften in westlicher Richtung erstrecken. Am Ende des Dornwegs schließt eine kleine Fußngerbrücke an, die den Ort Buendorf mit dem Schul- und Sport- und Kulturgelände verbindet. An der Dannenberger Landstraße befinden sich zwei große Einkaufsmärkte, die zur Nahversorgung der Gemeinde, insbesondere Quickborn, Buendorf und Neu Buendorf dienen. Die Märkte sind mit dem PKW gut über die Erschließungsstraße erreichbar. Die ortsansässigen Buendorfer Einwohner konnten zudem den Markt über eine weitere rückwärtig, westlich an den Parkplätzen gelegene Fußngerbrücke über die Neetze erreichen. Diese bereits ältere Holzbrücke wurde in 2022 aufgrund baulicher Mängel gesperrt und für abgängig befunden. Als alternative Lösung zur fußufigen Erschließung der Einkaufsmärkte und zugleich Ersatzvornahme für die abgängige Brücke ist an der östlichen Flussseite der Neetze entlang ein in Naturstein geschotterten Verbindungsweg geplant.

Der Weg verläuft ausschließlich auf Gemeindegrund, so dass keine Flächen erworben werden müssen. Die Wegeplanung sieht vor, dass die Trasse etwa an der Brücke zwischen Dornweg und der Straße An der Neetze in Buendorf beginnt. Sie folgt ca. 200m der Neetze und mündet dann aus südlicher Richtung kommend zwischen dem Areal des geplanten KiTa Geländes und den Nahversorgern an der Dannenberger Landstraße. Da in unmittelbarer Nähe zu diesem Punkt auch eine barrierefreie Bushaltestelle geplant ist, würde diese Lösung auch die Mobilität älterer und auch jüngerer Einwohner, die auf die Nutzung eines PKW verzichten wollen, nachhaltig unterstützen. Der neue Wegrdert das Prinzip der kurzen Wege und unterstützt Einwohner, auf das Auto zu verzichten. Auf die Erneuerung der zur Zeit maroden Brücke würde verzichtet, Neubau und Unterhaltungsmaßnahmen können für die Brücke eingespart werden.

 

Nr. 5: Das Freibad Dahlenburg liegt im Grundzentrum der Samtgemeinde Dahlenburg und dient jährlich für ca. 30.000 bis 60.000 Besuchern als Freizeit- und Sporteinrichtung. In den letzten Jahren hat die Samtgemeinde die Gebäude (Duschen und WC- Räume) sowie Teile der Freibadtechnik saniert. Zudem wurde abschnittsweise eine Beckenkopfsanierung durchgeführt, die erheblich zur Substanzverbesserung beigetragen hat. Derzeit benötigt das Freibad keine fossile Energie für die Erwärmung des Wassers. Eine Erwärmung erfolgt mit dem Kühlwasser eines ansässigen Betriebes und der Abwärme der örtlichen Biogasanlage. Die Versorgung mit Kühlwasser wird kurzfristig entfallen. Kleinere technische Umbauten sind erforderlich, damit die bereits schon jetzt genutzte Abwärme der örtlichen Biogasanlage effektiver genutzt werden kann. Durch die Anpassung der Technik wird erheblicher Wasserverlust beseitigt. Weiterhin wird durch die Erweiterung der Schwallwasseranlage um ca. 40 cbm und die Anpassung der Durchströmungsanlage eine bessere Wärmeverteilung im Schwimmbecken und eine kostengünstige Temperierung des Wassers erreicht. Die Durchschreite- Becken entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und stellen vor allem für Menschen mit körperlichen Einschränkungen eine Barriere dar. Die an diesen Becken installierten Duschen sind ebenfalls nicht auf dem Stand der Technik, haben einen höheren Wasserverbrauch und sind aufgrund Ihres Alters nur noch eingeschränkt funktionstüchtig. Die Instandhaltung der Anlage ist von den Kosten und dem Zeitaufwand nicht mehr wirtschaftlich abbildbar. Aufgrund der baulichen Situation des Freibades ist es für Menschen mit handicap oftmals nicht möglich oder nur mit Hilfe von Dritten möglich, in das Schwimmbecken zu gelangen. Oft scheitert es daran, dass die vorhandenen Leitern am Beckenrand oder auch die Treppe im Nichtschwimmerbereich aufgrund der körperlichen Einschränkung nicht mehr benutzt werden können. Ein stufenloser Einstieg würde die Situation im Beckenbereich erheblich verbessern und zur Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen beitragen.

 

Nr. 6: Der kommunale Bauhof der Samtgemeinde Dahlenburg ist zur Zeit im Gebäude der Hauptfeuerwache in der Bahnhofstraße in Dahlenburg untergebracht. Der Platz reicht nicht aus, um die erforderlichen Arbeiten und Lagerungen sachgerecht und wirtschaftlich durchzuführen. Die langfristige Anmietung (20 Jahre) einer fertigen Halle im Gewerbegebiet Quickborn in der Straße Am Kiebitzberg wurde beschlossen. Diese Halle ist ursprünglich als Lagerhalle konzipiert und ist auch so genehmigt worden. Für die neue Nutzung ist ein Antrag auf Nutzungsänderung im Dezember 2022 bei der unteren Bauaufsichtsbehörde gestellt worden. Damit die Halle als kommunaler Bauhof genutzt werden kann, sind Einbauten und weitere Ausstattungen erforderlich:

Einbau einer Trennwand mit Gründung, Einbau von Entrauchungsanlagen im Dach (RWA Anlagen), Lagerbühne mit Treppe, Lagerregale, abschließbarer Lagercontainer und Beheizung.

Die Samtgemeindebürgermeisterin hat sich für eine gleichmäßige Verteilung der verbleibenden 167.650r die drei Projekte aus der Samtgemeinde Dahlenburg ausgesprochen.

 

Nr. 7: Im Jahr 2019 kam es im Bereich des Schlossgrabens Bleckede erstmalig zu Selbstentzündungen von Phosphorgranaten aus dem zweiten Weltkrieg. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es keine auffälligen Ereignisse, die auf Kampfmittel im Schloss hinwiesen. Als Sofortmaßnahmen wurden noch im Jahr 2019 kleinflächige Räumungen der Verdachtsflächen durchgeführt, die bis Ende 2020 beendet wurden. Parallel wurden weitere Untersuchungen veranlasst. Es wurden seitens der Stadt Bleckede in einem ersten Schritt ein Sondierbericht

sowie ein grobes Kampfmittelräumkonzept erstellt. Die Ergebnisse des Sondierberichts weisen auf eine potentielle Belastung des gesamten Schlossgrabens mit verdächtigen Objekten aus.

 

Es fand ein Abstimmungsgespräch zwischen der unteren Denkmalschutz- und der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Lüneburg, dem niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege und der Stadt Bleckede statt, um das weitere Vorgehen in Sachen der Kampfmittelräumung im Schlossgraben zu besprechen. Kennzeichnend für diese Maßnahme ist dabei, dass die Kosten der Stadt Bleckede für die Durchführung der Maßnahme zwar bereits absehbar, aber noch nicht endgültig beziffert werden können.

Dieses hängt vor allem mit den Gegebenheiten der Kostenübernahme zusammen. Die Kosten für eine gänzliche Kampfmittelräumung des Schlossgrabens werden auf 640.458 € geschätzt. Hinzu kommen noch Kosten für die naturschutzrechtlichen Bewertungen der Flächen, den Auswertungsbericht sowie Kosten für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen. Zudem können mögliche Ausfälle im touristischen Betrieb der städtischen Biosphaerium Elbtalaue GmbH derzeit noch nicht beziffert werden. Je nachdem, welche Funde im Schlossgraben geborgen werden, ist die Kostenträgerschaft festzulegen. Grundsätzlich ist jedoch im ersten Schritt davon auszugehen, dass der jeweilige Flächeneigentümer aus der Verantwortung für Grund und Boden selbst für die Räumung der Kampfmittel aufkommen muss und die Stadt Bleckede somit zur Kostenübernahme herangezogen wird.

Der Landkreis Lüneburg sieht sich in der Pflicht, sich für den Erhalt und notwendigen Aufwendungen für das Schlossensemble Bleckede bereitzustehen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

400.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.06.2023 - Ausschuss für Wirtschaft und Touristik - ungeändert beschlossen